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Gerichtsurteil: Lohnkosten nach Eigentümerwechsel

Geschrieben am November 19, 2007 
abgelegt unter: Urteile

Firmen dürfen nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (AZ: 5 AZR 1007/06) auch ohne Nachweis eines sachlichen Grundes nach einem Eigentümerwechsel die Arbeitslöhne absenken. Verhandelt wurde der Fall einer Verkäuferin mit einem monatlichen Grundgehalt von ca. 1100 Euro plus einer monatlichen Zulage in Höhe von 271 Euro. Nach einem Eigentümerwechsel wurde sie nicht nur geringer entlohnt, es fiel auch die monatliche Zulage weg. Der Einspruch der Frau wurde durch das Gericht abgewiesen.

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Stefan Kuntze

Stefan Kuntze studierte Angewandte Informatik und beschäftigt sich seit dieser Zeit mit dem Thema Online Marketing. 2005 gründete er die Berliner SEO Agentur BitBiz , welche sich auf die Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang kommt er regelmäßig mit Themen der Existenzgründung und Selbständigkeit in Berührung.



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