Beitragsseiten


Die Europäische Investitionsbank (EIB), die 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet wurde, trägt durch die Finanzierung bestimmter Arten von Investitionsprojekten zum Erreichen der Ziele der EU bei.

Ausgewählt werden Projekte, die die europäische Integration, eine ausgewogene Entwicklung, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt=" " und die Entwicklung einer auf Wissen und Innovation beruhenden Wirtschaft fördern.

Aufgaben der Europäischen Investitionsbank

Die Aufgabe der EIB besteht in der Finanzierung von Projekten, mit denen die Ziele der Europäischen Union verwirklicht werden. Sie verfolgt keinen Erwerbszweck und verfügt nicht über Einkünfte aus Spar- oder Girokonten. Sie erhält auch keine Mittel aus dem Haushalt=" " der EU, sondern wird durch Anleihen auf den Kapitalmärkten und ihre Anteilseigner - die Mitgliedstaaten der EU - finanziert. Diese zeichnen nach einem Schlüssel, der ihre wirtschaftliche Bedeutung in der Union widerspiegelt, Anteile am Kapital der Bank.

Durch diese Unterstützung der Mitgliedstaaten hat die EIB das bestmögliche Rating (AAA) auf den Kapitalmärkten. Diese Einstufung erlaubt es ihr, sehr umfangreiche Finanzmittel zu äußerst wettbewerbsfähigen Konditionen zu mobilisieren. Dadurch kann die Bank wiederum in Projekte von öffentlichem Interesse investieren, deren Finanzierung andernfalls nicht möglich oder kostspieliger wäre.

Die Projekte, in die die Bank investiert, werden anhand der folgenden Kriterien sorgfältig ausgewählt:

• sie tragen zur Erreichung von Zielen der EU bei, zum Beispiel in Bereichen wie Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, Ausbau transeuropäischer Netze (Verkehr, Telekommunikation und Energie), Förderung des Informationstechnologiesektors, Umweltschutz und Schutz der städtischen Umwelt sowie Verbesserung des Gesundheits- und Bildungswesens;
• sie müssen hauptsächlich Vorteile für besonders benachteiligte Regionen bringen;
• sie müssen zur Eröffnung weiterer Finanzierungsquellen beitragen.

Diese Kriterien gelten sowohl für Projekte innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union. Zwar sind 90 % der Aktivitäten der EIB auf die EU ausgerichtet, jedoch geht auch ein erheblicher Teil der Finanzierungen in künftige Mitgliedstaaten.

Die EIB unterstützt auch eine nachhaltige Entwicklung in den Mittelmeerländern, den Staaten Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raumes sowie Projekte in Lateinamerika und Asien.

Schließlich ist zu erwähnen, dass die EIB die Mehrheit der Anteile am Europäische Investitionsfonds hält, der 1994 gegründet wurde, um Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu finanzieren.


 

Organisation der Arbeit der Bank

Die EIB verhandelt direkt mit den Trägern großer Projekte (ab 25 Mio. Euro), während sie bei der Finanzierung kleinerer Vorhaben (von KMU oder Gebietskörperschaften) mit rund 180 Banken und spezialisierten Finanzierungseinrichtungen in Europa zusammenarbeitet.

Die EIB ist eine autonome Einrichtung. Ihre Beschlüsse über Darlehen und Anleihen fasst sie ausschließlich auf der Grundlage des Nutzens der einzelnen Projekte und der Möglichkeiten auf den Finanzmärkten. Sie legt jährlich einen Bericht über alle Aktivitäten vor.

Die EIB arbeitet mit Organen der EU zusammen. So können ihre Vertreter zum Beispiel an den Arbeiten von Ausschüssen des Europäischen Parlaments mitwirken, und ihr Präsident kann an Ratstagungen teilnehmen.

Die Beschlüsse der Bank werden von den folgenden Organen gefasst:

• Der Rat der Gouverneure besteht aus Ministern (in der Regel den Finanzministern) aller Mitgliedstaaten. Er legt die allgemeinen Richtlinien für die Kreditpolitik fest, genehmigt den Jahresabschluss und den Jahresbericht, ermächtigt die EIB zur Finanzierung von Projekten außerhalb der EU und entscheidet über Kapitalerhöhungen..

• Der Verwaltungsrat, in dem der Präsident der Bank den Vorsitz führt, umfasst 25 Mitglieder, von denen 24 von den Mitgliedstaaten benannt werden und eines von der Europäischen Kommission bestellt wird. Er entscheidet über die Gewährung von Darlehen und die Begebung von Anleihen und stellt sicher, dass die EIB ordnungsgemäß geführt wird.

• Das Direktorium ist das auf Vollzeitbasis tätige Exekutivorgan der Bank, das die laufenden Geschäfte führt..

Quelle: europa.eu.int