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Einstellungszuschuss bei Neugründungen


Wenn ein neugegründetes Unternehmen Arbeitslose unbefristet einstellt kann das Unternehmen Förderung beantragen. Durch diese Maßnahme werden Arbeitslose gefördert indem das Beschäftigungspotential des Unternehmens genutzt wird.

Wann und wie wird der Einstellungszuschuss gewährt?

Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein bevor der Einstellungszuschuss gewährt werden kann.
Dazu gehört, das der eingestellte Arbeitslose zuvor minsestens 3 Monate:
1. Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen hat
2. in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturmaßnahme beschäftigt war
3. an einer Weiterbildung teilgenommen hat, welche durch die Agentur für Arbeit finanziert worden ist

Höchstsatz der Föderung

Für maximal zwei Arbeitnehmer gleichzeitig kann der Einstellungszuschuss gewährt werden. Dabei beträgt der Einstellungszuschuss maximal 50% des Bruttoarbeitsentgeldes (tariflich oder ortsüblich). Die Förderdauer ist auf 12 Monate beschränkt.
Darüber hinaus werden zusätzlich die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeträgen prozentual erstattet.

Der Antrag auf Einstellungszuschuss kann bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. 

 
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