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Organisation der Arbeit der Bank

Die EIB verhandelt direkt mit den Trägern großer Projekte (ab 25 Mio. Euro), während sie bei der Finanzierung kleinerer Vorhaben (von KMU oder Gebietskörperschaften) mit rund 180 Banken und spezialisierten Finanzierungseinrichtungen in Europa zusammenarbeitet.

Die EIB ist eine autonome Einrichtung. Ihre Beschlüsse über Darlehen und Anleihen fasst sie ausschließlich auf der Grundlage des Nutzens der einzelnen Projekte und der Möglichkeiten auf den Finanzmärkten. Sie legt jährlich einen Bericht über alle Aktivitäten vor.

Die EIB arbeitet mit Organen der EU zusammen. So können ihre Vertreter zum Beispiel an den Arbeiten von Ausschüssen des Europäischen Parlaments mitwirken, und ihr Präsident kann an Ratstagungen teilnehmen.

Die Beschlüsse der Bank werden von den folgenden Organen gefasst:

• Der Rat der Gouverneure besteht aus Ministern (in der Regel den Finanzministern) aller Mitgliedstaaten. Er legt die allgemeinen Richtlinien für die Kreditpolitik fest, genehmigt den Jahresabschluss und den Jahresbericht, ermächtigt die EIB zur Finanzierung von Projekten außerhalb der EU und entscheidet über Kapitalerhöhungen..

• Der Verwaltungsrat, in dem der Präsident der Bank den Vorsitz führt, umfasst 25 Mitglieder, von denen 24 von den Mitgliedstaaten benannt werden und eines von der Europäischen Kommission bestellt wird. Er entscheidet über die Gewährung von Darlehen und die Begebung von Anleihen und stellt sicher, dass die EIB ordnungsgemäß geführt wird.

• Das Direktorium ist das auf Vollzeitbasis tätige Exekutivorgan der Bank, das die laufenden Geschäfte führt..

Quelle: europa.eu.int