Der Europäische Investitionsfond (EIF) wurde 1994 als Joint Venture der drei Anteilseigner Europäische Investitionsbank, Europäische Kommission und anderen europäischen Finanzinstituten gegründet.

 

Der Europäische Investitionsfond (EIF) wurde 1994 als Joint Venture der drei Anteilseigner Europäische Investitionsbank, Europäische Kommission und anderen europäischen Finanzinstituten gegründet.

Satzung und Eigentümerstruktur wurden 2000 geändert. Seither verfügt die Europäische Investitionsbank über die Mehrheit der Anteile. Zusammen bilden die EIB und der EIF die so genannte EIB-Gruppe.

Aufgaben des Europäischen Investitionsfonds

Der EIF ist spezialisiert auf Risikokapital und Bürgschaften:

• Der EIF unterstützt Risikokapitalfonds mit Kapitalinvestitionen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), insbesondere Neugründungen und Technologie-Unternehmen;
• Der EIF übernimmt gegenüber Finanzinstituten Garantien, indem er für Kredite an KMU bürgt.

Organisation der Arbeit des Fonds

Der EIF vergibt keine Kredite und darf auch keine Beihilfen oder Zuschüsse an KMU bereitstellen oder verwalten. Ferner investiert der EIF nicht direkt in KMU, sondern arbeitet mit Finanzintermediären zusammen, die über sämtliche Handlungsvollmachten verfügen. In den Bereichen Risikokapital und Bürgschaften verwendet der EIF entweder seine eigenen oder die ihm von der EIB oder der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel.

Der Tätigkeitsbereich des EIF erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Bewerberländer, mit denen die Beitrittsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen worden sind.

Quelle: europa.eu.int