In letzter Zeit ist anlässlich von Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger häufig festgestellt worden, dass Beiträge zur Sozialversicherung aus geschuldetem Arbeitsentgelt nicht gezahlt wurden. Ausgelöst werden die Probleme ganz offensichtlich durch das Auseinanderfallen von Steuerrecht und Beitragsrecht der Sozialversicherung.
Bei Unternehmenspleiten gehen Arbeitszeitguthaben von Beschäftigten oft verloren. Denn nur jeder fünfte Betrieb mit Zeitkonten bietet den Beschäftigten auch einen Insolvenzschutz.