Versicherungen
private Krankenversicherung
Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung
Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung |
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Die Höhe des Arbeitgeberzuschuss ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung
von der Beitragsbemessungsgrenze abhängig. Diese wiederum richtet sich
nach dem jeweiligen Einkommen des Arbeitnehmers beziehungsweise des
Angestellten. Bei der privaten Krankenversicherung ist der Zuschuss von
der eigenen Beitragshöhe des Arbeitnehmers abhängig! Der Zuschuss ist
jedoch höchstens so hoch wie die Hälfte dieses Beitrages. Er muss jedoch
die Hälfte des maximalen Beitrags der Gesetzlichen Krankenversicherung
erreichen. Das Maximum des Höchstbeitrages für das Jahr 2011 beträgt
271,01 Euro pro Monat.
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Die Arbeitgeber sind verpflichtet für Arbeitnehmer und Angestellte
einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu zahlen. Es ist irrelevant, ob
eine gesetzliche oder private Krankenversicherung vorliegt.