Die private Krankenversicherung für Kinder ist ein schwieriges Thema für viele Eltern. Sobald ein Elternteil Mitglied in der privaten Krankenversichung ist und
das andere Elternteil in der gesetzlichen krankenversichrungen, können
die Kinder ohne Komplikationen in der beitragsfreien
Familienversicherung gesetzlich versichert werden. Jedoch ist dies nur
möglich wenn das Einkommen des privatversicherten Elternteils unterhalb
der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2011 bei 49.500 € Jahreseinkommen.
Grundsätzlich gilt: Die Kinder sollten bei dem Elternteil mit dem höheren Jahreseinkommen mitversichert werden.
Sollten die Leitungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum
Beispiel Brillen oder Zahnspangen, den Eltern aus irgendwelchen Gründen
nicht genügen, so kann hier eine zusätzliche private
Krankenhauszusatzversicherung vertraglich abgeschlossen werden. Jedoch
ist dies meist nicht sinnvoll für die beitragsfrei mitversicherten
Kinder, da sich diese Zusatzversciherung in den seltensten Fällen
rentiert.
Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Kinder
Die private Krankenversicherung bietet im Gegenzug deutlich mehr
Leistungen und Vorteile, jedoch ist ein beitragsfreier Eintritt wie in
der gesetzlichen Krankenversicherung hier nicht möglich.
Jeder Versicherungsnehmer muss hier eigene Beiträge bezahlen, auch die
Kinder. Die Höhe der Beiträge, die zu verrichten sind, hängt von
individuellen Leistungen und eventuellen Vorerkrankungen der Kinder ab,
welche bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Das Eintrittsalter der
Kinder spielt hierbei auch eine Rolle.
Kinder beanspruchen meist weniger Leistungen, draus folgend sind deren Beiträge meist deutlich geringer als die der Eltern.
Ein Beitrag zur Pflegeversicherung wird jedoch nicht fällig und auch die
Gesundheitsprüfung entfällt in diesem Fall, sofern das Kind bis maximal
zwei Monate nach der Geburt in der privaten Krankenversicherung der
Eltern rückwirkend versichert wurde.
Eine weitere Ausnahme entsteht wenn das Eheverhältnis erst nach der
Geburt des Kindes geschlossen wurde. Das Mitversichern des Kindes bei
dem Elternteil mit dem geringeren Jahreseinkommen ist ab sofort nicht
mehr möglich, wenn das Elternteil mit dem höheren Jahreseinkommen
Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist.
In diesem falle sollte am sinnvollsten direkt eine Versicherung in der
privaten Krankenversichung für das Kind veranlasst werden.Hierfür bietet sich ein Vergleich der privaten Krankenkassen an: