private-krankenversicherung-kinder.jpgDie private Krankenversicherung für Kinder ist ein schwieriges Thema für viele Eltern. Sobald ein Elternteil Mitglied in der privaten Krankenversichung ist und das andere Elternteil in der gesetzlichen krankenversichrungen, können die Kinder ohne Komplikationen in der beitragsfreien Familienversicherung gesetzlich versichert werden. Jedoch ist dies nur möglich wenn das Einkommen des privatversicherten Elternteils unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2011 bei 49.500 € Jahreseinkommen.

Grundsätzlich gilt: Die Kinder sollten bei dem Elternteil mit dem höheren Jahreseinkommen mitversichert werden.

Sollten die Leitungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Brillen oder Zahnspangen, den Eltern aus irgendwelchen Gründen nicht genügen, so kann hier eine zusätzliche private Krankenhauszusatzversicherung vertraglich abgeschlossen werden. Jedoch ist dies meist nicht sinnvoll für die beitragsfrei mitversicherten Kinder, da sich diese Zusatzversciherung in den seltensten Fällen rentiert.

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Kinder

Die private Krankenversicherung bietet im Gegenzug deutlich mehr Leistungen und Vorteile, jedoch ist ein beitragsfreier Eintritt wie in der gesetzlichen Krankenversicherung hier nicht möglich.

Jeder Versicherungsnehmer muss hier eigene Beiträge bezahlen, auch die Kinder. Die Höhe der Beiträge, die zu verrichten sind, hängt von individuellen Leistungen und eventuellen Vorerkrankungen der Kinder ab, welche bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Das Eintrittsalter der Kinder spielt hierbei auch eine Rolle.

Kinder beanspruchen meist weniger Leistungen, draus folgend sind deren Beiträge meist deutlich geringer als die der Eltern.

Ein Beitrag zur Pflegeversicherung wird jedoch nicht fällig und auch die Gesundheitsprüfung entfällt in diesem Fall, sofern das Kind bis maximal zwei Monate nach der Geburt in der privaten Krankenversicherung der Eltern rückwirkend versichert wurde.

Eine weitere Ausnahme entsteht wenn das Eheverhältnis erst nach der Geburt des Kindes geschlossen wurde. Das Mitversichern des Kindes bei dem Elternteil mit dem geringeren Jahreseinkommen ist ab sofort nicht mehr möglich, wenn das Elternteil mit dem höheren Jahreseinkommen Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist.

In diesem falle sollte am sinnvollsten direkt eine Versicherung in der privaten Krankenversichung für das Kind veranlasst werden.Hierfür bietet sich ein Vergleich der privaten Krankenkassen an: