Versicherungen
private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze
Private Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze |
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Früher war die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Kranken-
und Pflegeversicherung mit der für die private Krankenversicherung
wichtigen Versicherungspflichtgrenze identisch. Die
Versicherungspflichtgrenze ist eine Einkommensgrenze, bis zu der ein
Arbeitnehmer verpflichtet ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung
versichert zu sein. Erst wenn der Arbeitnehmer ein Gehalt bezieht,
welches über dieser Versicherungspflichtgrenze liegt, kann er freiwillig
zur privaten Krankenversicherung wechseln. Diese beiden Begriffe
sollten man jedoch nicht verwechseln. Gemäß § 6 Abs. 6 SGB V zulässigen
Rechtsverordnung gilt für das Jahr 2012 eine Versicherungspflichtgrenze
von 4.215,00 Euro pro Monat. Dies entspricht einem Jahresgehalt von 50.850 Euro. Im Jahr 2011 lag die Grenze noch bei 4.125,00 Euro pro Monat bzw. 49.5000 Euro Jahresbruttoeinkommen, 2010 bei 4.162,50 Euro
monatliches bzw. 49.950 Euro Jahresbruttoeinkommen. weitere ähnliche Beiträge:
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Sind Sie selbständig oder als Freiberufler tätig und entschließen Sie
sich dazu einer privaten Krankenversicherung beitreten, so zahlen Sie
als Versicherungsnehmer einen festen Beitragssatz. Dieser bemisst sich
in erster Linie nach der Art und dem Umfang der von Ihnen gewählten
Leistungen und in zweiter Linie an Risikofaktoren. Ihren monatlichen
Beitragssatz zahlen Sie ganz unabhängig davon, wie viel Einkommen sie
erwirtschaften.