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Private Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze

beitragsbemessungsgrenze.jpgSind Sie selbständig oder als Freiberufler tätig und entschließen Sie sich dazu einer privaten Krankenversicherung beitreten, so zahlen Sie als Versicherungsnehmer einen festen Beitragssatz. Dieser bemisst sich in erster Linie nach der Art und dem Umfang der von Ihnen gewählten Leistungen und in zweiter Linie an Risikofaktoren. Ihren monatlichen Beitragssatz zahlen Sie ganz unabhängig davon, wie viel Einkommen sie erwirtschaften.

 

Früher war die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit der für die private Krankenversicherung wichtigen Versicherungspflichtgrenze identisch. Die Versicherungspflichtgrenze ist eine Einkommensgrenze, bis zu der ein Arbeitnehmer verpflichtet ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Erst wenn der Arbeitnehmer ein Gehalt bezieht, welches über dieser Versicherungspflichtgrenze liegt, kann er freiwillig zur privaten Krankenversicherung wechseln. Diese beiden Begriffe sollten man jedoch nicht verwechseln. Gemäß § 6 Abs. 6 SGB V zulässigen Rechtsverordnung gilt für das Jahr 2012 eine Versicherungspflichtgrenze von 4.215,00 Euro pro Monat. Dies entspricht einem Jahresgehalt von 50.850 Euro. Im Jahr 2011 lag die Grenze noch bei 4.125,00 Euro pro Monat bzw. 49.5000 Euro Jahresbruttoeinkommen, 2010 bei 4.162,50 Euro monatliches bzw. 49.950 Euro Jahresbruttoeinkommen.

Wer privat in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss seine Beiträge abhängig vom Einkommen entrichten. Diese Beitragsbemessungsgrenze wurde aufgrund der Wirtschaftskrise gesenkt und den Reallöhnen angepasst. Die BBG liegt nun seit 01. Januar 2011 bei einem Jahreseinkommen von 44.500 Euro. Wer diese Grenze von umgerechnet monatlich 3.712,50 Euro überschreitet, muss in der gesetzlichen Kasse den Höchstbeitrag zahlen. Diese Beitragsbemessungsgrenze kann nicht von Kasse zu Kasse individuell festgelegt werden, sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und einheitlich.

Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Jedoch berechnet sich der monatliche Beitrage auch hier nicht nur nach dem gewählten Leistungspaket. Hier zieht die private Krankenversicherung auch noch andere Kriterien heran, die das Risiko betreffen. Geprüft und bewertet werden für die Beitragsbemessung der Gesundheitszustand, das Eintrittsalter und das Geschlecht. Da es bei der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Versicherung gibt, verteuert sich der Tarif dementsprechend, je mehr Familienmitglieder versichert werden müssen.

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