Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, erklärte zu den Aussagen der Europäischen Kommission (KOM) in ihrem Bericht vom heutigen Tage:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, erklärte zu den Aussagen der Europäischen Kommission (KOM) in ihrem Bericht vom heutigen Tage:

"Ich bin der Kommission dankbar für den umfassenden und erhellenden Bericht zu den arbeitsmarktbezogenen Fragen der Erweiterung. Der Bericht über die Arbeitsmigration in der Periode Mai 2004 - April 2006 macht deutlich, dass die Situation auf den Arbeitsmärkten in den Mitgliedstaaten - noch - sehr unterschiedlich ist. Es gibt Mitgliedstaaten, die stärker von Arbeitsmigration betroffen sind und manche, für die das kaum ein Thema ist. Eine einheitliche Betrachtungsweise oder gar eine einheitliche Empfehlung, welche Konsequenzen dies für die Arbeitsmarktpolitik in den alten Mitgliedstaaten haben sollte, verbietet sich daher. Deshalb brauchen die Mitgliedsstaaten weiter die Freiheit, selbst die Arbeitsmigration zu steuern, wie es Zweck der Übergangsregelung ist."

Bundesminister Glos wies darauf hin, dass die Bundesregierung immer deutlich gemacht und dies auch im Koalitionsvertrag so fest geschrieben habe, dass die Frage der Beibehaltung der Übergangsfristen vor dem Hintergrund der arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftspolitischen Entwicklung in Deutschland zu beurteilen sei. Eine erweiterte Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes könne somit nur dann erfolgen, wenn sich die wirtschaftliche Lage in Europa stabilisiert und sich die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt spürbar entspannt habe.

"Die Übergangsfristen sind", so Glos, "ein weiterhin notwendiger Puffer zum Schutze unseres Arbeitsmarktes und unseres Handwerks." Darauf könne nicht verzichtet werden.

Quelle: bmwi