Die deutsche Wirtschaft appelliert an das Europäische Parlament, am Donnerstag kommender Woche die Dienstleistungsrichtlinie zu verabschieden.

Die deutsche Wirtschaft appelliert an das Europäische Parlament, am Donnerstag kommender Woche die Dienstleistungsrichtlinie zu verabschieden.

Die Vollendung des Binnenmarktes um den Dienstleistungsbereich für alle Unternehmen könne EU-weit hunderttausende neue Arbeitsplätze bringen und werde grenzüberschreitende Investitionen fördern, erklärten heute in Berlin die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Hiervon werde besonders Deutschland profitieren.

Dieses Potenzial dürfe nicht ungenutzt bleiben. Der europäische Binnenmarkt komme gerade Deutschland als Exportweltmeister zugute. Jetzt gelte es, die Chancen des Binnenmarkts auch für freie, grenzüberschreitende Dienstleistungen zur Entfaltung zu bringen. Der Anteil der Dienstleistungswirtschaft an den Exporten betrage in Deutschland nur 13 Prozent – bei einem Gewicht von über 69 Prozent an der Wirtschaftsleistung.

Die Richtlinie werde dazu beitragen, das Wirtschaftswachstum zu beleben und Arbeit zu schaffen, zeigten sich die Wirtschaftsverbände überzeugt. Die Furcht vor "Sozialdumping" infolge der Richtlinie sei unbegründet, da sie gerade dies nicht erlaube. Sie habe deshalb Zustimmung in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments gefunden.

Auch die Verbraucher profitierten, weil Dienstleistungen insgesamt zunähmen und den Konsumenten ein wachsendes Angebot eröffneten, betonten die Wirtschaftsverbände.

Bislang hinderten die unterschiedlichsten nationalen Verwaltungshürden Unternehmen aus vielen Dienstleistungsbereichen daran, grenzüberschreitend in dem ihnen eigentlich möglichen Maß aktiv zu werden. Erst die Dienstleistungsrichtlinie schaffe einen Rechtsrahmen, der bestehende Hindernisse für die Anbieter und den freien Dienstleistungsverkehr beseitige.

Vereinfachung von Verwaltungsmaßnahmen, Abschaffung von Vorschriften mit Markt abschottenden Tendenzen wie etwa das geplante Verbot wirtschaftlicher Bedarfsprüfungen im Einzelfall und das an die Mitgliedstaaten gerichtete Überprüfungsgebot von bestimmten Regelungen seien wichtige Bausteine. Um die Chancengleichheit zu gewährleisten, müssten die angestrebten Erleichterungen allen Unternehmen im Binnenmarkt zuteil werden.

Quelle: dihk