Elektronische Handels- und Unternehmensregister: Informationszugang für Unternehmen wird schneller, einfacher und kostengünstiger

Elektronische Handels- und Unternehmensregister: Informationszugang für Unternehmen wird schneller, einfacher und kostengünstiger

„Im Zeitalter von e-government und Internet sollten wir den Bedürfnissen der Betroffenen und Nutzer elektronischer Unternehmensinformationen Rechnung tragen. Unternehmen aller Größenklassen sollten mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken Kosten einsparen und sich selbst zielgerichteter und schneller als bisher informieren können.“ Das erklärte Klaus Bräunig, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), zu dem der Bundesrat am Freitag eine Stellungnahme verabschiedet.  „Deutschland hat hier einiges gegenüber seinen europäischen Nachbarn aufzuholen“, so Bräunig. Die Zahl der Internet-Nutzer steige in Deutschland weiter an. Dieser Prozess sei auch im Mittelstand unumkehrbar. 

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Handelsregister und der Einführung eines zentralen elektronischen Unternehmensregisters zum 1. Januar 2007 soll Deutschland auch im europäischen Vergleich modernen Anforderungen gerecht werden. „Eine solche digitale Umstellung wird erhebliche Kosten- und Zeitvorteile für die veröffentlichenden Unternehmen mit sich bringen“, erklärte Bräunig. Wichtig sei, dass die elektronischen Handelsregister und das zentrale Unternehmensregister günstiger als die heutigen würden. Der Bundesrat habe selbst mehrfach in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das Gesetz weder für die Registerbehörden noch für die Unternehmen Mehrbelastungen mit sich bringen dürfe. 

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Öffnungsklausel für die Länder, den Unternehmen Print-Bekanntmachungen bis Ende 2009 neben der ab 2007 geltenden Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung vorzuschreiben, hält der BDI bereits für einen guten Kompromiss der unterschiedlichen Interessen. Diese Frist helfe allen Beteiligten, sich auf die neue rechtliche und technische Situation einzustellen. Der Antrag Baden-Württembergs im Bundesrat, die Pflichtveröffentlichung bundesweit in den Tageszeitungen bis 2009 beizubehalten, würde den Status quo zementieren.

Quelle: bdi