Förderung & Finanzen
Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen
Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen |
|
Alle Veranstaltungen müssen ausgerichtet sein auf Existenzgründer bzw. Inhaber und Führungskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen aus Handwerk, Industrie, Handel, Verkehrs-, Gast-, Fremdenverkehrsgewerbe und sonstigen Dienstleistungsgewerben sowie Handelsvertreter, Handelsmakler und Vertreter der Freien Berufe. Die Veranstalter der Schulung beantragen die Zuschüsse, um damit beispielsweise die Teilnahmegebühren zu senken. Die Förderung erstreckt sich auf Veranstaltungen für mindestens 10 und höchstens 25 Teilnehmer. Die Dauer dieser Veranstaltungen sollte mindestens einen Tag, höchstens aber vier Tage betragen. Ein Veranstaltungstag muss mindestens 6 Stunden (einschließlich Pausen) umfassen. Er wird mit 330 Euro bezuschusst. Der Höchstbetrag für eine viertägige Veranstaltung beträgt 1.320 Euro. Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Veranstaltung bei einer Leitstelle gestellt werden. Auskünfte erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mehr Infos: www.bafa.de |
| < Zurück |
|---|
| Links |
|---|
|
|