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Pfändungsschutz der Altervorsorge

Gläubiger sollten im Insolvenzfall gleich behandeln werden

Die zur Anhörung geladenen Experten begrüßten einhellig den ersten Teil des Gesetzentwurfes, mit dem die Altersvorsorge von Selbständigen vor der Pfändung geschützt werden soll.

Die Altersvorsorge, die ein Selbständiger aufbaut, unterliegt zurzeit noch voll der Pfändung von Gläubigern. Damit ist bei einer nicht geringen Zahl von Selbständigen vorprogrammiert, dass sie im Alter den Sozialkassen zur Last fallen. Dieser Umstand soll nun durch das Gesetz beseitigt werden und eine Angleichung an die Rechtslage für Arbeitnehmer herbeigeführt werden. Die Unionsfraktion wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Anregungen der Experten aufgreifen und über die Möglichkeit nachdenken, diesen Pfändungsschutz sowohl für die Hinterbliebenenversorgung als auch auf Produkte außerhalb der klassischen Lebensversicherungen auszudehnen.

Eine deutlich schlechtere Bewertung seitens der Sachverständigen bekam der Teil des Gesetzes, der die Insolvenzordnung ändern soll. Mit diesem Teil wird angestrebt, die Forderungen insbesondere von Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern gegenüber anderen Gläubigern zu privilegieren, indem die Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters gegen derartige Forderungen eingeschränkt werden. Die Sachverständigen bestätigten fast einhellig Bedenken, die seitens der Unionsfraktion schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Deutschen Bundestag vorgetragen wurden.

Mit der vorgeschlagenen Regelung würde die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren deutlich zurückgehen, da die öffentlich-rechtlichen Gläubiger bereits so viel Geld aus dem insolventen Unternehmen herausziehen könnten, dass für eine Insolvenzeröffnung in vielen Fällen nicht mehr genügend Masse vorhanden sein würde. Die Sanierung von Unternehmen und dadurch auch die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen würde so deutlich erschwert werden.

Des Weiteren werden Fiskus und Sozialversicherungsträger als Gläubiger gegenüber den privaten Gläubigern weiter bevorteilt. Schon heute sind Finanzämter und Krankenkassen gegenüber privaten Gläubigern im Vorteil, da sie sich selbst einen vollstreckungsfähigen Titel verschaffen können und zudem über eigene Vollstreckungsorgane an ihr Geld gelangen können. Wenn sie nun auch in der Insolvenzanfechtung einen Vorteil bekämen, hätten kleine Gläubiger wie etwa Handwerker und mittelständische Kaufleute immer öfter das Nachsehen und würden in vielen Fällen sogar in eine Folgeinsolvenz getrieben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt diese Bedenken ernst und sieht sie als Bestätigung ihrer Kritik an diesem Teil des Gesetzentwurfes. Wir werden uns daher für die Herausnahme der nahezu einhellig als kontraproduktiv abgelehnten Teile aussprechen.

Quelle: cducsu.de 

 
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