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Pfändungsschutz der Altervorsorge
Pfändungsschutz der Altervorsorge |
Gläubiger sollten im Insolvenzfall gleich behandeln werdenDie zur Anhörung geladenen Experten begrüßten einhellig den ersten Teil des Gesetzentwurfes, mit dem die Altersvorsorge von Selbständigen vor der Pfändung geschützt werden soll. Die Altersvorsorge, die ein Selbständiger aufbaut, unterliegt zurzeit noch voll der Pfändung von Gläubigern. Damit ist bei einer nicht geringen Zahl von Selbständigen vorprogrammiert, dass sie im Alter den Sozialkassen zur Last fallen. Dieser Umstand soll nun durch das Gesetz beseitigt werden und eine Angleichung an die Rechtslage für Arbeitnehmer herbeigeführt werden. Die Unionsfraktion wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Anregungen der Experten aufgreifen und über die Möglichkeit nachdenken, diesen Pfändungsschutz sowohl für die Hinterbliebenenversorgung als auch auf Produkte außerhalb der klassischen Lebensversicherungen auszudehnen. Mit der vorgeschlagenen Regelung würde die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren deutlich zurückgehen, da die öffentlich-rechtlichen Gläubiger bereits so viel Geld aus dem insolventen Unternehmen herausziehen könnten, dass für eine Insolvenzeröffnung in vielen Fällen nicht mehr genügend Masse vorhanden sein würde. Die Sanierung von Unternehmen und dadurch auch die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen würde so deutlich erschwert werden. Quelle: cducsu.de |
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