Flächendeckende Einführung der elektronischen Führung von Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

 


Flächendeckende Einführung der elektronischen Führung von Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

Mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Führung von Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und der Schaffung eines Unternehmensregisters modernisiert die Große Koalition weitere Bereiche der Justizverwaltung im Sinne einer schnelleren und effizienteren Dienstleistung für die Wirtschaft.

Mit dem verabschiedeten Gesetz können künftig Notare und Unternehmen sämtliche Registeranmeldungen elektronisch übermitteln. Registereintragungen und alle wesentlichen Wirtschaftsinformationen sind über ein zentrales Internetportal jederzeit abrufbar.

Die von vielen Unternehmen oftmals kritisierten langwierigen Eintragungsverfahren der Register werden durch eine flächendeckende elektronische Registerführung und weiterer Eintragungserleichterungen deutlich verkürzt.

Um den mit der digitalen Publizität einhergehenden Anpassungsprozess zu begleiten, hat sich die Koalition auf Initiative von CDU/CSU auf eine bundeseinheitliche Übergangsregelung verständigt, wonach Handelsregistereintragungen und Börsenpflichtinformationen bis zum 31.12.2008 zunächst auch weiterhin neben der elektronischen Veröffentlichung in regionalen Tageszeitungen und Börseninformationsblättern veröffentlicht werden.

Damit kommt man auch den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen entgegen, denen durch die Übergangszeit die Möglichkeit eingeräumt wird, sich an die online-gesteuerte Informationsbeschaffung zu gewöhnen. Auch die oftmals mittelständisch strukturierten Zeitungsverlage können sich auf die Entwicklung einstellen.

Auf Initiative von CDU/CSU ist es in der Frage der Sanktionierung von Verstößen der Unternehmen gegen Offenlegungspflichten auch gelungen, die Unternehmen nicht noch mit neuen Bußgeldtatbeständen zu belasten.

Das noch im Regierungsentwurf vorgesehene Bußgeldverfahren mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro wird ersetzt durch ein Ordnungsgeldverfahren bis zu einer Höhe von 25.000 Euro, das aber nicht wie bisher als Antragsverfahren, sondern künftig als Amtsverfahren gestaltet wird.

Quelle: cducsu.de