Arbeitsmarktforschung zu den Hartz-Gesetzen

„Die Ich-AG ist besser als ihr Ruf“: Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das gemeinsam mit anderen Forschungsinstituten...

Arbeitsmarktforschung zu den Hartz-Gesetzen

„Die Ich-AG ist besser als ihr Ruf“: Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das gemeinsam mit anderen Forschungsinstituten die Förderung der Existenzgründung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) untersucht hat. Auch beim Überbrückungsgeld, dem bereits länger bestehenden zweiten zentralen Instrument der Gründungsförderung durch die BA, sind die Ergebnisse positiv. Die Arbeitsmarktforscher sprechen sich für die Fortsetzung der Gründungsförderung aus, schlagen aber einige Änderungen vor, damit künftig gezielter die Erfolg versprechenden Gründungen gefördert werden könnten.

Rund eineinhalb Jahre nach der Gründung waren ca. 70 Prozent der Überbrückungsgeld-Gründer und knapp 80 Prozent der Ich-AGler noch immer selbständig. Weniger als 15 Prozent waren wieder arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet. „In Anbetracht der in der öffentlichen Diskussion häufig behaupteten hohen Abbrecherquote bei den Ich-AGs ist dieser Anteil relativ gering“, meint IAB-Gründungsexperte Frank Wießner. Zudem seien circa 12 Prozent der Ich-AG-Gründer und 8 Prozent der Überbrückungsgeld-Teilnehmer wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das Ende einer Selbständigkeit sei also keineswegs immer mit einem Scheitern gleichzusetzen.

„Ingesamt vermeiden beide Programme erfolgreich eine Rückkehr in die Arbeitslosigkeit“, urteilen die Arbeitsmarktforscher. Beim Überbrückungsgeld gelte diese Aussage auch für einen ausreichend langen Zeitraum nach Beendigung der Förderung. Bei der Ich-AG seien wegen des längeren Förderzeitraums die Ergebnisse dagegen nur als Zwischenfazit zu betrachten: Die Förderung der Selbständigen dauerte zum Zeitpunkt der Befragung in der Regel noch an.

Die derzeitige Ausgestaltung des Instruments Ich-AG weise zudem gewisse Schwächen auf. Um Fehlanreize und Missbrauch zu vermeiden, schlagen die Arbeitsmarktforscher eine Verkürzung der dreijährigen Förderdauer vor. Zudem empfehlen die Forschungsinstitute, die Eignung der Gründer und ihrer Geschäftsideen durch entsprechende Filter besser zu kontrollieren. Hier biete sich eine Verzahnung mit den erfolgreichen Modellen der Unterstützung durch Gründungszentren an.

Anfang 2003 wurde das bestehende Instrument Überbrückungsgeld um die neue Ich-AG ergänzt. Seitdem hat insgesamt rund eine Million vormals Arbeitsloser mit Unterstützung der Arbeitsagenturen ein eigenes Unternehmen gestartet. Die Zahl der neu gegründeten Ich-AGs und der Existenzgründer, die das Überbrückungsgeld nutzen, lagen 2004 mit 171.000 und 183.500 auf ähnlichem Niveau. Die Förderprogramme verschaffen den Gründungswilligen Zeit, ihre ersten Einnahmen unter geschützten Bedingungen zu erzielen und ihre unternehmerischen Fähigkeiten weiter auszubilden. Beim Überbrückungsgeld beträgt dieses Zeitfenster sechs Monate, bei der Ich-AG maximal drei Jahre. Da beim Überbrückungsgeld die finanzielle Unterstützung von der Höhe des Arbeitslosengelds abhängt, ist dieses Förderinstrument vor allem für Arbeitslose interessant, die zuvor gut verdient haben. Bei der Ich-AG ist die Förderung pauschaliert und beträgt monatlich 600 Euro im ersten, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr.

An der Studie waren neben dem IAB das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), sinus, infas und die Gesellschaft für Arbeitsmarktaktivierung (GfA) beteiligt. Die Ergebnisse sind Bestandteil des „Berichts der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.

Quelle: iab