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Gleichbehandlungsgesetz in Ruhe nochmals überarbeiten


Die „schwammigen Begrifflichkeiten müssen präzisiert“ werden, um das Gesetz praktikabler zu machen, fordert der BDU.

Angesichts der redaktionellen Fehler beim Zustandekommen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) spricht sich der Vize-Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Dr. Joachim Staude, für eine sorgfältige Überarbeitung des Gesetzes aus. „Man sollte auch ein späteres Inkrafttreten in Kauf nehmen, um vorher sprachliche und inhaltliche Ungenauigkeiten in Ruhe zu überarbeiten“, so Staude.

Dabei ginge es keinesfalls darum, Diskriminierungsmerkmale zu streichen. Da das AGG aber auf Unternehmen und Personalberater erhebliche Auswirkungen habe, „darf man auch ein handwerklich sauberes Gesetz“ erwarten, so Staude. Unklare Rechtsbegriffe sollten daher eindeutiger gefasst werden. Zudem könnten Ausnahme- und Rechtfertigungstatbestände ergänzt werden. Die in dem ersten Gesetzentwurf noch gefallene Bemerkung, das AGG sei ein "lernendes Gesetz", was durch die Gerichte mit Leben erfüllt werden müsse, gelte leider auch für den jetzigen Text und sei aus rechtsstaatlicher Sicht kaum hinnehmbar.

Der BDU regt zudem eine zwingend regelmäßige Überprüfung des Gesetzes an. Denn das Gesetz beinhalte eine ganze Reihe von Neuerungen, etwa in Bezug auf die Beweiserleichterungen, die Aufgaben der Antidiskriminierungsstellen, dem Leistungsverweigerungsrecht von benachteiligten Arbeitnehmern oder dem Verbandsklagerecht, deren Nutzen sowie Ge- und Missbrauch von der Politik evaluiert werden müsse. Nur so werde den Interessen der tatsächlich Benachteiligten wie auch den mit bürokratischem Aufwand belasteten Unternehmen ausreichend Rechnung getragen.

Quelle: BDU 

 
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