Nach intensiven Beratungen hat am 29.06.2006  der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft verabschiedet.


Nach intensiven Beratungen hat am 29.06.2006 der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft verabschiedet.

"Dieses Gesetz bringt als Sofortmaßnahme wichtige bürokratische Entlastungen vor allem für unseren Mittelstand und trägt dazu bei, neue Handlungsspielräume zu eröffnen und die Chancen für mehr Investitionen, Innovationen und Beschäftigung spürbar zu verbessern", sagte Bundesminister Glos.

In Erweiterung des ursprünglichen Regierungsentwurfs wurde im Zuge des parlamentarischen Verfahrens eine wesentliche Erleichterung bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge in das Gesetz mit aufgenommen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die seit Jahresbeginn geltende Regelung der Beitragsfälligkeit zu großem, nicht beabsichtigtem Verwaltungsaufwand in den Unternehmen geführt hat. Dank der nun gesetzlich verankerten Klarstellung kann die Entgeltabrechnung künftig auf einen Termin im Monat konzentriert werden. Dies führt zu erheblichen Entlastungen in den Unternehmen und ist ein positives Beispiel dafür, dass diese Bundesregierung schnell, engagiert und zuverlässig die Themen aufgreift, die den Mittelstand belasten.

"Insbesondere für die mittelständische Wirtschaft ist es erforderlich, dass das Mittelstandsentlastungsgesetz rasch verabschiedet wird. Es liegt nun am Bundesrat, diesem wichtigen und auch für die Aufbruchsstimmung im Lande erforderlichen Gesetzgebungsvorhaben noch vor der Sommerpause zuzustimmen", betonte Bundesminister Glos.

Quelle: bmwi