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Defizit durch Rentensteuerreform

Die Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes kann in der Übergangsphase erhebliche Steuerausfälle von bis zu 11 Milliarden Euro jährlich verursachen. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 5/2006. Langfristig trägt die Reform auch zur Zunahme der Einkommensungleichheit bei.

Nach dem sogenannten Alterseinkünftegesetz werden Renten ab dem Jahr 2005 schrittweise stärker besteuert und Beiträge zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern im Gegenzug schrittweise entlastet. Der Wochenbericht des DIW Berlin bezieht in seine Untersuchung nun erstmals die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2050 und die langfristig zu erwartende Entwicklung der Erwerbseinkommen und Alterseinkünfte ein.

In der Übergangsphase ergeben sich bei allen Szenarien zum Teil erhebliche Steuerausfälle, da diese aufgrund der stärkeren Freistellung der Vorsorgeaufwendungen nicht durch das zusätzliche Steueraufkommen als Folge der verstärkten Besteuerung der Alterseinkünfte kompensiert werden können. Für das Jahr 2005 ergibt sich durch die Reform zunächst ein Defizit von etwa 1,2 Milliarden Euro, das bis zum Jahr 2020 dann auf knapp 11 Milliarden Euro steigt.

Das Maximum der Defizite wird um das Jahr 2025 erreicht sein, wenn die Freistellung der Beiträge bereits in vollem Umfang erfolgt ist, die Besteuerung der Renten dagegen noch nicht. Im Jahr 2050, wenn die Übergangsphase weitgehend abgeschlossen ist, sind schließlich Einnahmen von Höhe von rund 2 Milliarden Euro durch die Reform zu erwarten.
Die zu erwartende Zunahme der Ungleichheit der Nettohaushaltseinkommen ist hingegen nur zum Teil auf das Alterseinkünftegesetz zurückzuführen. Wesentlich stärker tragen die Bevölkerungsentwicklung und die geringere Zunahme der Renteneinkommen zur längerfristigen Zunahme der Einkommensungleichheit bei.

Quelle: diw 

 
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