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BDI zur europäischen Transparenz-Richtlinie: Für Transparenz mit Augenmaß


„Die Bundesregierung schwächt den Finanzplatz Deutschland, wenn sie deutschen Unternehmen ohne Not strengere Offenlegungs-, Berichts- und Prüfungspflichten vorschreibt als die EU verlangt.“

So fasst Klaus Bräunig, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI, die Sorgen der Unternehmen zusammen. Betroffen sind von den Neuregelungen nicht nur börsennotierte Gesellschaften. Vielmehr treffen der sog. Bilanzeid und die geplante Verpflichtung zur prüferischen Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten auch solche mittelständischen Unternehmen, die Anleihen begeben. Der BDI setzt sich nachdrücklich für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinienvorgaben ein.

„Wir freuen uns, dass der Bundesrat heute die von der Bundesregierung beabsichtigte Ausweitung der materiellen Prüfbefugnisse der BaFin und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (sog. Enforcement-Verfahren) auf die neuen Halbjahresfinanzberichte ebenso abgelehnt hat wie die zwingende prüferische Durchsicht dieser Berichte“, sagte Bräunig. Die geplante Änderung bringe keinen Mehrwert für den Anleger. Sie koste die Unternehmen ohne erkennbaren Zusatznutzen nur zusätzliches Geld. Auch die geplante „Durchsicht“ von Halbjahresfinanzberichten durch einen Wirtschaftsprüfer erhöhe die finanziellen und organisatorischen Mehraufwendungen der Unternehmen. „Die Transparenz für den Anleger sorgsam und angemessen zu erhöhen, ohne die Unternehmen zu überfordern, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Eine 1:1 -Umsetzung der Richtlinie würde dem entsprechen“, betont Bräunig. Der BDI fordert wie der Bundesrat zudem einen „Bilanzeid“ der geschäftsführenden Organe von kapitalmarktorientierten Gesellschaften, der sich auf ihre vorliegenden Informationen stützt. Der Bilanzeid müsse um das „beste Wissen“ ergänzt werden.

Quelle: bdi 

 
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