Die Bundesregierung muss ihre Zusage, die Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer zu entlasten, einhalten.

 

Die Bundesregierung muss ihre Zusage, die Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer zu entlasten, einhalten.

Dabei darf das Ziel, den Betriebsübergang zu erleichtern, um Arbeitsplätze zu sichern, nicht aus den Augen verloren werden.“ Das sagte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann am Freitag zum aktuellen Stand der Diskussion über die Erbschaftsteuerreform. „Derzeit sieht es danach aus, dass trotz Fortführungs- und Arbeitsplatzklauseln die Erbschaftsteuer für Familienunternehmen höher ausfällt als nach dem derzeitigen Erbschaftsteuerrecht. Während das Ziel ausgerufen wurde, die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen bei Betriebsfortführung zu erlassen, kehrt das Kleingedruckte den positiven Grundansatz ins Gegenteil um. Vielen Famili­enunternehmen droht eine massive Steuererhöhung.“

Der BDI-Präsident wies darauf hin, dass große Teile des Betriebsvermögens nicht unter die Abschmelzregelung fielen. Zugleich solle jedoch das Bewertungsverfahren verschärft werden. Folge: Das Betriebsvermögen würde deutlich höher besteuert als nach bestehendem Steuerrecht. „Die Bundesregierung hat sich auf die Fahne geschrieben, die Unternehmensnachfolge von der Erbschaftsteuer zu entlasten, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Mit den Vorschlägen, die jetzt diskutiert werden, ist dieses Ziel nicht zu erreichen“, warnte Thumann. Daher sollten Bund und Länder gemeinsam die Erbschaftsteuerreform mit einer wirklichen Entlastung für die Betriebe umsetzen, ohne diese über verschärfte Bewertungsregelungen wieder einzukassieren, forderte der BDI-Präsident.

Unterstützung für seine Auffassung erhielt der BDI-Präsident beim BDI Forum Familienunternehmen. Dort hatten sich mehr als 30 Familienunternehmer zusammen gefunden, um über aktuelle unternehmensstrategische und politische Themen zu diskutieren.

Quelle: bdi