Förderung & Finanzen
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ERP-Kapital für Gründung Förderbedingungen
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ERP-Kapital für Gründung Förderbedingungen |
ERP-Kapital für GründungDieser Baustein richtet sich an die Mittelständler die damit Vorhaben finanzieren können, wenn eine tragfähige selbständige Existenz zu erwarten ist. Die Nachrangdarlehen erfüllen Eigenkapitalfunktion, da sie unbeschränk haften. Dabei sind sie als haftendes Mittel immer nur für die ausgewiesenen Vorhaben zu nutzen. Durch den Verzicht auf Sicherheiten ist der Eigenmittelcharakter gewährleistet. In den ersten Jahren erfolgt eine teilweise Übernahme der Zinsen durch das ERP-Sondervermögen. Wer kann einen Antrag stellen?Jede natürliche Person mit Wohnsitz im Inland, dazu zählen deutsche Staatsbürger, Bürger der EU und EFTA, die - eine Unternehmen gründen Keine Föderung erfolgt bei Sanierungsfällen und Unternehmen in Schrierigkeiten im Sinne der EU-Kommission. Ferner werden auch Vorhaben die sich mit der Herstellung/Verarbeitung/Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Forstwirtschaft und der Fischerei beschäftigen nicht gefödert. Was kann mitfinanziert werden?Mitfinanziert werden Investitionen die folgenden Vorhaben dienen: - Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten In welcher Höhe kann mitfinanziert werden? |
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