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ERP-Kapital für Gründung Förderbedingungen

ERP-Kapital für Gründung

Dieser Baustein richtet sich an die Mittelständler die damit Vorhaben finanzieren können, wenn eine tragfähige selbständige Existenz zu erwarten ist. Die Nachrangdarlehen erfüllen Eigenkapitalfunktion, da sie unbeschränk haften. Dabei sind sie als haftendes Mittel immer nur für die ausgewiesenen Vorhaben zu nutzen. Durch den Verzicht auf Sicherheiten ist der Eigenmittelcharakter gewährleistet. In den ersten Jahren erfolgt eine teilweise Übernahme der Zinsen durch das ERP-Sondervermögen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede natürliche Person mit Wohnsitz im Inland, dazu zählen deutsche Staatsbürger, Bürger der EU und EFTA, die

- eine Unternehmen gründen
- ein Unternehmen übernehmen, wenn das Darlehen zur Weiterführung des Unternehmens notwendig ist
-Festigungsmaßnahmen

Vorraussetzung ist weiterhin das der Antragssteller über genügende fachliche und kaufmännische Qualifikationen für das Vorhaben besitzt.
Ferner ist zu beachten, dass die KMU-Kriterien erfüllt sind, es besteht eine Nachweispflicht gegenüber der Hausbank.

Keine Föderung erfolgt bei Sanierungsfällen und Unternehmen in Schrierigkeiten im Sinne der EU-Kommission. Ferner werden auch Vorhaben die sich mit der Herstellung/Verarbeitung/Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Forstwirtschaft und der Fischerei beschäftigen nicht gefödert.

Was kann mitfinanziert werden?

Mitfinanziert werden Investitionen die folgenden Vorhaben dienen:

- Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kaufpreis eines Unternehmens
- Warenlager
- Markterschliessungsaufwendungen

In welcher Höhe kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil

Es ist darauf zu achten das die eingesetzen Mittel 15% der bemessungsgrundlage nicht unterschreiten. Eine Aufstockung bis auf 40% ist mit dem Nachrangdarlehen möglich.
Wenn das Nachrangdarlehen für eine Festigungsinvestition genutzt wird kann in den neuen Bundesländern und Berlin eine Aufstockung auf bis zu 75% möglich sein. Dabei ist aber zu beachten das keinesfalls mehr als 40% des Betriebsvermögens als haftendes Kapital genutzt wird.

Kreditbetragshöhe

500.000 Euro je Antragssteller

Kreditlaufzeiten

Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre, dabei ist zu beachten das das Nachrangdarlehen spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres des Antragsstellers zurückgezahlt ist.

 
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