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Altersteilzeitarbeit
Altersteilzeitarbeit |
Was heißt Altersteilzeit?Das Altersteilzeitgesetz (AtG) bietet für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf die Hälfte zu vermindern. Bei der Gestaltung der Arbeitszeit ist es erforderlich, dass über den Gesamtzeitraum der Altersteilzeitarbeit die Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert wird. Maßgebend für die Halbierung der Arbeitszeit ist die tatsächliche Arbeitszeit. Die Altersteilzeitarbeit muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt vereinbart werden, zu dem frühestmöglich eine Altersrente in Anspruch genommen werden könnte. Auch nach der Verminderung der Arbeitszeit muss Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestehen. Wer kann Altersteilzeitarbeit in Anspruch nehmen?Altersteilzeitarbeit können Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die Wie ist die Altersteilzeitarbeit zu gestalten?Die Gestaltung der Altersteilzeitarbeit ist zwischen den Vertragsparteien unter Beachtung der Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes zu vereinbaren, da diese am besten beurteilen können, welche Ausgestaltung der Altersteilzeitarbeit der Arbeitsplatzsituation Rechnung trägt. Eine Mindestdauer für die Altersteilzeitarbeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bestehen Tarifverträge, kann die Altersteilzeitarbeit einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren umfassen. Wie hoch ist das Arbeitsentgelt aus der Altersteilzeitarbeit?Das Altersteilzeitgesetz wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2004 geändert und gilt für Altersteilzeitfälle, die nach dem 1.7.2004 beginnen. Bei Beginn der Altersteilzeitarbeit vor dem 1.7.2004 erfolgt eine Aufstockung des jeweiligen Arbeitsentgelts um 20 Prozent, jedoch mindestens um einen festgelegten Mindestnettobetrag. Eine Aufstockung um 20 Prozent ist auch weiterhin vorzunehmen. Es ist allerdings nicht mehr das verminderte bisherige Arbeitsentgelt, sondern das Regelarbeitsentgelt aufzustocken. Das Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende, vom Arbeitgeber regelmäßig zu zahlende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und beitragsfrei. Die Aufstockungsbeträge unterliegen jedoch dem steuerlichen Progressionsvorbehalt. Für das übrige steuerpflichtige Einkommen gilt dadurch ein höherer Steuersatz. Nähere Auskünfte werden vom Finanzamt erteilt. Wie zählt Altersteilzeitarbeit bei der Rente?Neben der Aufstockung an den Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber außerdem zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Welche Altersrente kommt nach der Altersteilzeitarbeit in Betracht?Nach einer Altersteilzeitarbeit kommt vor allem die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit in Betracht. Anspruch auf diese Altersrente besteht, wenn unter anderem für mindestens 24 Kalendermonate die bisherige Arbeitszeit auf der Grundlage einer Altersteilzeitvereinbarung im Sinne des AtG auf die Hälfte vermindert worden ist. Was passiert, wenn während der Altersteilzeitarbeit unvorhergesehene Ereignisse eintreten?Krankheit Quelle: deutsche-rentenversicherung-bund.de |
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