Die Einführung von Mindestlöhnen könnte – je nach dem wie hoch sie ausfallen - erhebliche Auswirkungen auf das Lohngefüge in Deutschland haben

Die Einführung von Mindestlöhnen könnte – je nach dem wie hoch sie ausfallen - erhebliche Auswirkungen auf das Lohngefüge in Deutschland haben

Nach den Vorschlägen des Deutschen Gewerkschaftsbundes und Teilen der SPD müsste im bundesweiten Durchschnitt für jeden zehnten Beschäftigten der Lohn angehoben werden, in Ostdeutschland sogar für jeden fünften Beschäftigten. Vor allem bei den wenig Qualifizierten sowie bei einem großen Teil der jungen Erwerbstätigen, der Frauen und der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten stünden dann Lohnanhebungen an. Insbesondere in den neuen Bundesländern wäre bei einem erheblichen Teil der Qualifizierten – etwa Facharbeitern – mit deutlichen Lohnsteigerungen zu rechnen, da bei der Einführung von Mindestlöhnen der Lohnsabstand von qualifizierter zu einfacher Arbeit stark schmelzen würde. Betroffen wären im Osten wie im Westen insbesondere kleine Betriebe, so dass die Gefahr besteht, dass sie ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber größeren Betrieben verlieren.

Der Anteil der in Deutschland im Niedriglohnsektor tätigen Arbeitnehmer ist auf reichlich 20% im Jahre 2004 gewachsen, Mitte der neunziger Jahre waren es 5 Prozentpunkte weniger. Ein Sechstel der Beschäftigten in Westdeutschland und 40 % der Beschäftigten in Ostdeutschland lagen 2004 mit einem Bruttostundenlohn von weniger als 9,43 unterhalb der gesamtdeutschen Niedriglohngrenze. Bei einer regional differenzierenden Betrachtung ergibt sich für die neuen Bundesländer eine Niedriglohngrenze von 7,43 Euro brutto je Stunde, unter die 21% der dort Beschäftigten entfallen, in den alten Bundesländern sind es 9,87 Euro, die von 18% der Beschäftigten nicht erreicht werden. In sich sind also die Arbeitsmärkte in Ost und West mit Blick auf das Ausmaß des Niedriglohnbereichs ähnlich strukturiert.

Etwas anders sieht das Bild hinsichtlich der Nettolöhne aus. Hier liegt die Niedriglohngrenze in Deutschland insgesamt bei 6 Euro je Stunde. Unter diese Grenze fällt lediglich ein Sechstel der Arbeitnehmer. Dieser Anteil ist zwar seit Mitte der neunziger Jahre ebenfalls gewachsen – aber nur schwach. Hierbei spielt die geringfügige Beschäftigung eine erhebliche Rolle. Denn ein erheblicher Teil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor übt einen Mini- (oder Midi-) Job aus – und bei den Minijobs entspricht der Bruttolohn dem Nettolohn, weil die Arbeitnehmer von der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben freigestellt sind.

Zum Teil fallen die Leistungen des Arbeitslosengeldes II gemessen an den auf dem Markt erzielbaren Löhnen sehr hoch aus. Das gilt bei einigen Haushaltstypen insbesondere in den neuen Bundesländern. Weil durch die Zuverdienstmöglichkeiten die Anreize für Langzeitarbeitslose zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung noch mehr gemindert werden, schlägt das DIW Berlin vor, diese zu untersagen. Stattdessen sollten diese Beschäftigungen zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen gebündelt werden.

Quelle: diw