Verständigung auf einen umfangreichen Katalog weiterer mittelstandsfreundlicher Entlastungsregelungen

 

Verständigung auf einen umfangreichen Katalog weiterer mittelstandsfreundlicher Entlastungsregelungen

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft beschlossen und sich auf einen umfangreichen Katalog weiterer mittelstandsfreundlicher Entlastungsregelungen verständigt.

Glos: "Unnötige Bürokratie ist ein Bremsklotz für jede wirtschaftliche Betätigung. Sie kostet Zeit und Geld und davon haben gerade kleine Unternehmen nichts zu verschenken. Mit dem Maßnahmenpaket, das wir heute beschlossen haben, beginnen wir jetzt die Bremsen zu lösen. Ein guter erster Schritt ist gemacht. Ich werde dafür eintreten, dass noch viele folgen."

Zum Beispiel werden wir die steuerliche Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro anheben und damit etwa 150.000 Unternehmen von umfänglichen Buchführungspflichten befreien. In der Statistik des Produzierenden Gewerbes werden wir nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten erfassen. Damit werden 25.000 von bisher 48.000 Unternehmen nur noch einmal jährlich befragt. Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten wird auf Unternehmen reduziert, die mindestens 10 (bisher 5) mit Personendatenverarbeitung betraute Mitarbeiter beschäftigen. Zugleich wird auch Berufsgeheimnisträgern wie z.B. Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern gestattet, gegebenenfalls externe Datenschutzbeauftragte zu bestellen.

Mittelfristig werden spürbare Erleichterungen bei der Unternehmensgründung und -übertragung geschaffen, z.B. durch eine Novelle des GmbH-Gesetzes und eine Reform des Handels- und Unternehmensregisters. Im Umsatzsteuerrecht wird die Summe verdoppelt, ab der die Steuer nur auf tatsächlich vereinnahmte Rechnungsbeträge zu entrichten ist (sog. Ist-Besteuerungsgrenze). Der Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers sowie die herkömmliche Lohnsteuerkarte sollen entbehrlich werden. Darüber hinaus sollen zahlreiche abfallrechtliche Vorschriften gebündelt sowie das bislang zersplitterte Umweltrecht insgesamt vereinfacht und in einem neuartigen Umweltgesetzbuch zusammengeführt werden.

Glos weiter: "Gemessen an unserer Wirtschaftsleistung von gut 2,2 Billionen EURO spart jeder Bürokratieabbau im Gegenwert von nur einem Zehntel-Prozentpunkt des Inlandsprodukts unserer Wirtschaft bereits über zwei Milliarden EURO und schafft damit notwendige Freiräume für mehr Wachstum und Beschäftigung. Angesichts dieses enormen Potentials liegt es auf der Hand, dass ich mich als Wirtschaftsminister für Bürokratieabbau und Deregulierung besonders stark mache. Dieses Vorhaben ist ein großes Konjunkturprogramm, das uns nicht viel kostet."

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn die Kosten bürokratischer Belastungen für ausgewählte Bereiche bereits ermittelt. Den Schlussbericht des Instituts finden Sie unter "weiterführende Informationen".

Quelle: bmwi