Durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit können Arbeitslose Föderungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beantragen. Sie erhalten ein Überbrückungsgeld zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes.
Wer wird unterstützt?
Unterstützt werden Arbeitslose und Beschäftigte in Kurzarbeit. Dabei ist zu beachten das sie mindestens 4 Wochen lang Arbeitsloseengeld bzw. Kurzarbeitergeld bezogen haben müssen um an der Förderung teilnehmen zu können. Desweiteren besteht auch die Möglichkeit zur Föderung, wenn man sich in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme befunden hat.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Höchstbetrag für die Föderung (Überbrückungsgeld) beträgt die Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes. Darüber hinaus werden auch prozentuale Zuschläge auf Sozialversicherungsbeiträge gewährt.
Wie lange wird gefördert?
Die Höchstdauer für die Föderung beträgt 6 Monate. Desweiteren ist die Tragfähigkeit des Vorhabens durch eine sachkundige Stelle zu prüfen. Der Antrag auf Überbrückungsgeld kann bei der Arbeitsagentur gestellt werden.