Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte und zulagenberechtigte Form der privaten Altersvorsorge.
Riester-Förderberechtigte
Die Riester-Rente als
private Altersvorsorge ist besonders für geringverdienende Arbeitnehmer
und Familien interessant. Förderberechtigt und somit berechtigt zum
Bezug der Zulagen sind Arbeitnehmer, die in der Rentenversicherung
pflichtversichert sind. Darunter fallen auch Eltern während der
Elternzeit und Personen, die Arbeitslosen- oder Krankengeld beziehen.
Wenn bei verheirateten Paaren nur ein Partner zum förderberechtigten
Personenkreis zählt, kann der andere Partner dennoch einen
Altersvorsorgevertrag abschließen. Er hat Anspruch auf die staatliche
Förderung in Form von Zulagen.
Zulagen zur Riester-Rente
Die möglichen Zulagen für die private Altersvorsorge orientieren sich an der Besparung des Produkts. Hierbei muss ein festgelegter Anteil des Vorjahreseinkommens (4 %) angespart werden, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten. Solange der Anspruch auf Kindergeld besteht, wird eine zusätzliche Kinderzulage geleistet. Auch Berufsanfänger sind hier begünstigt, denn sie erhalten beim Berufseinstieg bis zum 25. Lebensjahr eine einmalige Sonderzulage.
Riester-Produkte
Die angebotenen Riester-Produkte müssen gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, um durch die staatlichen Zulagen gefördert zu werden. Das Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bescheinigt die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Daher sind nur nach der BaFin gekennzeichnete Produkte im Rahmen der Riester-Rente förderberechtigt. Die Kennzeichnung als geeignetes Produkt zur Altersvorsorge drückt hierbei nicht die mögliche Rendite des Vorsorgeprodukts aus. Vielmehr ist es durch die BaFin als sichere und wertstabile Anlage mit Kapitalerhaltungsgarantie als förderungsberechtigte Anlageform ausgewiesen.
Sicherheitsorientierte Anlagen
Die möglichen Produkte zur privaten Absicherung durch die Riester-Rente
weisen eine hohe Sicherheit für den Anleger auf. Gleichzeitig sind sie
aber mit einer geringen Rendite ausgestattet. Zur Anlage im Rahmen der
Riester-Rente kommen Banksparpläne, Rentenversicherungen und
Fondssparpläne in Frage. Hierbei bieten die Fondsparpläne unter
Einbeziehung von Aktienfonds die bestmögliche Renditechance.
Darüber hinaus ist es auch möglich, mit Hilfe der Riester-Förderung den
Bau oder Kauf des Eigenheims zu finanzieren. Dies gelingt mit dem
Wohn-Riester. Dieser funktioniert
genauso wie eine Riester-Rente – nur, dass die Einzahlungen und die
staatlichen Zulagen nicht auf ein Rentenkonto fließen, sondern zur
Tilgung der Baufinanzierung verwendet werden.
Steuerliche Vorteile mit der privaten Altersvorsorge
Für alle anfallenden Zinsen und Erträge aus der förderberechtigten Anlage müssen während der Ansparphase keine Steuern abgeführt werden. Diese steuerliche Vergünstigung endet aber mit dem Eintritt in die Auszahlungs- oder Rentenphase. Hier gilt die nachgelagerte Besteuerung, so dass alle dann geleisteten Auszahlungen aus dem geförderten Produkt versteuert werden müssen.