Förderung & Finanzen
Altersvorsorge
Rürup Rente
Rürup Rente |
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Die Rürup Rente wird auch Basisrente genannt. Sie ist, neben der Riester Rente, eine weitere Form der Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Man kann die Rürup Rente seit 2005 abschließen.
Sie beruht sich an den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings wird die Rürup Rente kapitalgedeckt finanziert und nicht umlagefinanziert. Die Rürup Rente hat nämlich kein Kapitalwahlrecht und kann nur in Form einer lebenslangen Rentenzahlung in Anspruch genommen werden. Es gibt einige ganz bestimmte Hintergründe, warum die Basisrente eingeführt wurde. In Deutschland werden die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nämlich nicht mehr ausreichen, um den Lebensunterhalt im Rentenalter zu finanzieren. Außerdem war die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die besagt, dass die Besteuerung der Beamtenpensionen und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzustellen, ein weiterer Hintergrund. Es gibt natürlich auch bestimmte Vorraussetzungen für die Rürup Rente die erfüllt sein müssen:
Ein Hinterbliebenenschutz ist in Ausnahmefällen möglich. Nämlich nur, wenn der Verstorbende noch einen Ehepartner oder Kinder hat, dann erben Sie die Leistungen. Falls es keinen Ehepartner oder Kinder gibt, verfällt das Kapital zugunsten der Versichertengemeinschaft und führt dort zu höheren Rentenleistung.
Nachteile sind:
Die Basisrente ist also Grundsätzlich für alle interessant, die eine hohe Steuerbelastung haben. Besonders für alle Selbstständigen lohnt sich der Abschluss einer Rürup Rente, da es die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.
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