Versicherungen
private Krankenversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung |
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Das Krankengeld, das die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 43. Krankheitstag zahlt, beträgt nur noch 70 Prozent des Bruttoverdienstes, wobei von diesem Betrag die Renten- und Arbeitslosenversicherung und auch noch der Solidaritätszuschlag abgezogen werden. Mitglieder der privaten Krankenversicherung müssen dieses Tarifmerkmal extra abschließen! Die Krankentagegeldversicherung ist also in erster Linie für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung interessant.
Ziel der Krankentagegeldversicherung ist es, dem Versicherten in Zeiten von schwerer langer Krtankheit einen finanziellen Halt zu bieten. Kein Alleinverdiener sollte Frau und Kinder monatelang auf halbe Ration
setzten und dabei riskieren, auch noch die Stabilität seiner Ehe ins
Wanken zu bringen.
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Jeder Arbeitende kann durch einen Unfall oder einer Krankheit in die
Situation kommen, länger als 42 Tage arbeitsunfähig zu sein, so dass
nach diesem Zeitpunkt eine deutliche Einkommensminderung vorliegt. Hat er dann noch laufende Zahlungen zu leisten, so hat das oft schlimme Folgen für die ganze Familie. Eine Krankentagegeldversicherung kann helfen.