Teamgründung – Unternehmensnachfolge – Kooperation

„Eine Genossenschaft gründet man nicht so einfach nebenbei, denn schon im Vorfeld muss man viele Fragen zur Teambildung und -organisation entscheiden. Aber wenn ein Team das geschafft hat, hat es den Rücken frei, um sich auf sein eigentliches Kerngeschäft zu konzentrieren und darin erfolgreich zu sein. Eine Genossenschaftsgründung hat die gleiche entspannende Wirkung wie ein Ehevertrag“, so Dr. Katja von der Bey, Geschäftsführerin und Vorstand der Genossenschaft WeiberWirtschaft, im Rahmen der bga-Fachtagung „Die eingetragene Genossenschaft - eine Unternehmensform für Existenzgründerinnen?“, die gestern in Berlin stattfand.

Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) will durch die Veranstaltung und die Herausgabe einer Publikation gezielt über ein Aschenputtel im Gründungsgeschehen, die eingetragene Genossenschaft, aufklären und eine öffentliche Diskussion darüber anregen. Denn in den meisten Handbüchern und Leitfäden zur Gründung findet sie bislang keine Erwähnung.

„Wir verfolgen das Ziel, dass mehr Frauen in Deutschland erfolgreich eigene Unternehmen gründen. Die Genossenschaft bietet für viele weibliche Gründungen eine interessante Alternative, zeichnet sie sich doch durch flache Hierarchien, faire Mitbestimmungsmöglichkeiten und vor allem durch eine beachtliche wirtschaftliche Stabilität aus“, so Iris Kronenbitter, Projektleiterin der bga und damit Veranstalterin der Fachtagung sowie Herausgeberin der bga-Broschüre. „Seit die Mindestzahl von Gründungsmitgliedern durch den Gesetzgeber von sieben auf drei reduziert wurde, ist die Genossenschaft gerade für kleine Teamgründungen, für die Unternehmensnachfolge durch MitarbeiterInnen und für Kooperationen von EinzelunternehmerInnen eine attraktive Alternative zur GmbH, Limited oder GbR geworden.“

Dagmar Wöhrl, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMWi, begrüßt in ihrem Vorwort zur bga-Publikation die umfangreiche Überarbeitung des Genossenschaftsrechtes im Jahr 2006. Diese Novellierung eines über 100 Jahre alten Gesetzes habe dazu geführt, dass das Genossenschaftswesen überhaupt wieder in den Blick von UnternehmerInnen und ExistenzgründerInnen gerückt sei. „Mit den neuen Regelungen werden genossenschaftliche Kooperationen für kleine Unternehmen noch interessanter als bisher“, so Wöhrl. „Zunehmend greifen auch neue Branchen auf die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft zurück, gründen Genossenschaften mit innovativen Geschäftsideen oder bieten branchenübergreifend Produkte und Dienstleistungen an. Gerade für spezialisierte Produkte bietet sich innerhalb der Kooperationen eine breitere Vermarktungsbasis.“

Warum also nicht bei einer Neugründung die Kooperation zum Grundsatz der Gründung machen und die „eingetragene Genossenschaft“ (eG) in ihren neuen Gestaltungs- und Organisationsformen nutzen, die Elemente von Kapital- und Personengesellschaft verbindet?
- als Organisationsform für Teamgründungen ab drei Personen z.B. auch im Gesundheits-, Sozial- und Dienstleistungsbereich
- als Modell der Unternehmensnachfolge durch MitarbeiterInnen
- als Kooperationsmodell für EinzelunternehmerInnen

Dr. Katja von der Bey, selbst Geschäftsführerin und Vorstand der WeiberWirtschaft eG sowie Autorin der bga-Broschüre, hebt die modernen Unternehmensgrundsätze wie Mitarbeiterpartizipation, Transparenz und Nachhaltigkeit hervor, die als Garanten für wirtschaftlichen Erfolg gewürdigt werden können.
 
Informationen und einen detaillierten Handlungsleitfaden zur Genossenschaftsgründung liefert die aktuell erschienene bga-Broschüre „Potenziale der Genossenschaften für Gründerinnen“, die kostenlos im Internet als Download erhältlich ist: unter www.gruenderinnenagentur.de, Menüpunkt „Daten Fakten Forschung“.

Quelle: bga