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Rechtsform KG Zusammenfassung
Haftung: Die Komplementäre haften uneingeschtränkt mit ihrem Privatvermögen. Der Kommanditist haftet nur in der Höhe der Kapitaleinlage. steuerliche Belastung des Gewinns: Der Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer. Dabei variiert der Steuersatz von 19,9% bis 48,5% je nach Höhe der Gesamteinkünfte. Erhöhung des Haftungskapitals: Durch die beschränkte Haftung des Kommanditisten ist die Zuführung begünstigt. Aber durch das uneingeschränkte Haften eines Komplementärs erschwert. Kredite: Durch die uneingeschränkte Haftung eines Komplementärs ist die Kreditaufnahme sehr gut. Leitungsbefugnis: Die Leitungsbefugnis liegt beim Komplementär.
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