Rechtsform Einzelunternehmen Zusammenfassung


Eigentümerbezeichnung:
     In einem Einzelunternehmen ist der Inhaber eine einzelne Person.

Haftung:     Es besteht eine unbeschränkte Haftung mit seinem Privatvermögen.

steuerliche Belastung des Gewinns:     Der Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer. Dabei variiert der Steuersatz von 19,9% bis 48,5% je nach Höhe der Gesamteinkünfte.

Erhöhung des Haftungskapitals:     Die Höhe des Haftungskapitals ist beschränkt in der Höhe des Privatvermögens. Eine Erhöhung des Haftungskapitals besteht aber auch in der Möglichkeit einen stillen Gesellschafter aufzunehmen.

Kredite:     Die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers ist groß bedingt durch die uneingeschränkte Haftung mit seinem Privatvermögen.

Leitungsbefugnis:     In einem Einzelunternehmen liegt die Leitungsbefugnis einzig und allein beim Inhaber.