Versicherungen
private Krankenversicherung
Basistarif private Krankenversicherung
Basistarif private Krankenversicherung |
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Konzipiert wurde dieser Tarif ursprünglich für selbstständige Versicherungsnehmer mit einem geringen Einkommen, die sich aufgrund der Krankenversicherungspflicht, neu versichern mussten. Grundsätzlich kann sich jeder, bei dem die Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, im Basistarif versichern. Die Beiträge des einzelnen Versicherungsnehmers richten sich nach Geschlecht, dem Eintrittsalter und Beruf. Die Höchstbeitragsgrenze des Basistarifs ist an die gesetzliche Krankenversicherung angeknüpft. Sie darf den Höchstbeitrag nicht überschreiten. Kinder und Ehepartner ohne Einkommen sind im Basistarif jedoch nicht kostenlos mitversichert. Aufgrund der hohen Beiträge für Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann auch hier ein Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung empfehlenswert sein. Vor diesem Schritt sollten jedoch die Leistungen beider Versicherungen verglichen werden, damit es im nachhinein keine Einbußen gibt.
Bei einem Wechsel ist der Patient 18 Monate an den Basistarif einer
privaten Krankenversicherung gebunden. Danach kann er in jeden
Basistarif einer beliebigen Krankenversicherung wechseln. Die
angesparten Altersrückstellungen können zum neuen Anbieter mitgenommen
werden. Lesen Sie auch den Beitrag: Was ist beim Wechsel in die private Krankenversicherung zu beachten . |
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Seit dem 01.01.2009 gibt es den Basistarif in der privaten
Krankenversicherung. Die Leistungen des Basistarifs orientieren sich
größtenteils am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung,
sind verbindlich festgelegt und daher bei allen Anbietern von privaten
Krankenversicherungen gleich. Außerdem sind einige Tarifmerkmale des
Basistarifs bereits vom Gesetzgeber vorgegeben. Alle privaten
Versicherungen sind gezwungen neue Patienten aufzunehmen, unabhängig von
Vorerkrankungen oder wirtschaftlichen Risiken. Zuschläge oder
Leistungsausschlüsse dürfen seitens der privaten Krankenversicherung
nicht erhoben werden.