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Überzogenes Antidiskriminierungsrecht wird Einstellungsbereitschaft der Unternehmen dämpfen


Das von der Bundesregierung vorgelegte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. beschäftigungshemmende Auswirkungen haben, wenn sich die Politik nicht auf die reine Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränkt.

Ursache sei dabei nicht die Ausweitung der Diskriminierungsmerkmale, sondern die „geplante Zusatzbelastung in Deutschland, wie die Erleichterung der Beweislast und der immens hohe bürokratische Aufwand“, sagte BDU-Präsident Rémi Redley heute in Berlin.

Die mit dem AGG verbundenen Beweis- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber liefen daher dem Ziel der Bundesregierung, mehr Menschen in Lohn und Brot zu bringen, „diametral entgegen und sind ökonomischer Unfug“, so Redley. Der BDU appelliere daher eindringlich an die Politik, das Gesetz noch zu entschärfen.

Das grundsätzliche Anliegen des Gesetzes und der zugrundeliegenden europäischen Richtlinien werde vom Verband allerdings ausdrücklich begrüßt. Insbesondere das weitreichende Verbot der Altersdiskriminierung sei überfällig gewesen. Problematisch sei allerdings die ausufernde Bürokratie, die absehbar mit dem AGG verbunden sei. Denn Arbeitgeber, deren Berater und die Personalvermittlungsunternehmen würden gezwungen, sämtliche Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren absolut beweissicher zu dokumentieren. „Aus unserer Sicht beschränkt sich das nicht auf ein rein schriftliches Erfassen und Dokumentieren“, so Redley. Es werde zum Beispiel in Zukunft wohl nötig sein, Bewerbungsgespräche stets durch zwei Verantwortliche zu führen, auch wenn es nur um erste Auswahlgespräche gehe. Denn nur so könnten etwaige Behauptungen von Kandidaten, sie seien diskriminiert worden, vom beweisbelasteten Arbeitgeber und dessen Berater widerlegt werden. „Im Klartext: Wir sprechen hier von einer Verdoppelung der Aufwendungen einer Vielzahl von Bewerbergesprächen“, kritisiert der Verbandspräsident.

Hinzu käme, dass sämtliche Vorgänge – auch Initiativbewerbungen – mehrere Jahre lang beweissicher aufgezeichnet und archiviert werden müssten. Vor allem bei Großunternehmen, aber auch bei Kleinstbetrieben führe dies zu einem überproportionalen Aufwand bzw. zu erheblicher Verunsicherung. „Folge könnte eine spürbare Zurückhaltung im Hinblick auf vermeidbare Ausschreibungen sein“, befürchtet der BDU. Wenn sich eine mit großem bürokratischen Aufwand verbundene Neubesetzung, etwa durch eine Umstrukturierung im Unternehmen oder gar einen vollständigen Stellenwegfall vermeiden lasse, bestehe die Gefahr, dass gänzlich auf sie verzichtet werde.

Quelle: bdu 

 

 
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