Eine private Krankenversicherung berechnet den Beitag für Ihre Mitglieder nach ganz anderen Kriterien wie die gesetzliche Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen ist der Beitrag ausschließlich abhängig von der Höhe des Einkommens. Private Krankenversicherungen legen andere Kriterien zugrunde, wie das Eintrittsalter, das Geschlecht und den Gesundheitszustand der zu versichernden Person.
So kann es je
nach Gesundheitszustand sein, dass eine bestimmte vorhandene Erkrankung
von der Leistung ausgeschlossen wird oder ein Risikobeitrag hierfür
erhoben wird. Je höher das Eintrittsalter, um so höher ist das Risiko
für den Versicherer und desto höher sind sind auch die monatlich zu
zahlenden Beitragssätze. Grundsätzlich sind die Prämien für Frauen höher
als wie für Männer, was damit zusammen hängt, dass Frauen statistisch
gesehen länger leben und somit voraussichtlich höhere Leistungen in
Anspruch nehmen. Auch der Beruf spielt eventuell eine relevante Rolle
für die Berechnung. Ganz entscheidend für die Berechnung des Beitrags
ist aber vor allem, welche Leistungen vom Versicherungsnehmer gewählt
werden.
Grundsätzlich bieten die Versicherer einen Basistarif an. Darin ist
zumindest eine gesetzliche Grundversorgung bereits enthalten. Zumeist
erhält man mit der privaten Krankenversicherung schon eine bevorzugte
Behandlung in einer Arztpraxis. Jeder sollte für sich vor Abschluss
eines Vertrages überlegen, was ihm persönlich wichtig ist. Neben dem
Basistarif stehen noch weitere Tarife zur Verfügung. Einzelne Optionen
können meist ebenfalls hinzu gebucht werden. So kann man sich
beispielsweise für eine bessere Krankenhausbehandlung oder höhere
Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz entscheiden. Auch
Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, die Übernahme der Arztkosten im
Ausland oder ein Krankenhaustagegeld kann man in die Vertragsleistungen
einschließen.
Wer Patient erster Klasse werden möchte, der muss schon etwas tiefer in
die Tasche greifen, denn Luxus Tarife mit Chefarztbehandlung und
Einzelzimmer im Krankenhaus, haben Ihren Preis. Wer davon ausgeht, dass
er die Leistungen nur selten oder gar nicht in Anspruch nehmen muss, der
kann auch das Risiko eingehen und eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Dadurch mindern sich die monatlichen Beiträge. Eine Ersparnis von bis zu
30 Prozent kann so erzielt werden. Einige Versicherer bieten auch eine
Rückerstattung an. Werden in einem Kalenderjahr keine Leistungen in
Anspruch genommen wird ein Teil der gezahlten Beiträge an den
Versicherungsnehmer zurück erstattet. Wer weiß welche Leistungen er
möchte, sollte die Tarife vergleichen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie zudem auf www.versicherungvergleich.info.