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Förderungsmöglichkeiten zur Immobilienfinanzierung

immobilienfinanzierungBauherren, die sich bis 2005 für den Hausbau oder den -kauf entschieden haben, kamen noch in den Genuss der Eigenheimzulage und erhielten dadurch während eines Zeitraums von 8 Jahren hohe Förderbeträge. Inzwischen wurde diese Möglichkeit abgeschafft.

Doch auch heutzutage kann die Immobilienfinanzierung mit staatlicher Förderung erfolgen. Damit verhilft der Staat den Bürgern zu den eigenen 4 Wänden. Daher unterstützen Bund und Länder die Immobilienfinanzierung mit zahlreichen Fördergeldern. 30 Prozent der Gesamtkosten (maximal 100.000 Euro) können durch die staatliche Förderung finanziert werden. Die öffentlichen Fördermittel bilden damit eine wichtige Säule zur Immobilienfinanzierung. Der Darlehensantrag auf staatliche Förderung wird vor Baubeginn gestellt. Die Bundesregierung will die Schaffung von Wohneigentum in erster Linie als Altersvorsorge fördern. Hierfür wurde das "Wohn-Riester" geschaffen. Inhaber von Riesterverträgen erhalten die Möglichkeit, sämtliche Beträge in die Immobilie zu investieren, ohne dass diese später wieder zurückgezahlt werden müssen. Des Weiteren ist es möglich, die Förderung (185 Euro Grundzulage plus 154 Euro Kinderzulage) in die Darlehenstilgung einfließen zu lassen, wodurch ebenso Bausparverträge riesterfähig sind.

Wohnungsbauprämie - eine Säule der Wohnungsbauförderung

Diese bietet ebenso staatliche Förderung zur Immobilienfinanzierung. Die Wohnungsbauprämie wird auf die Bausparverträge gezahlt, wenn der Inhaber bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Mit der Wohnungsbauprämie kann Eigenkapital angespart und mit staatlicher Förderung aufgebessert werden. Der Vertrag der Wohnungsbauprämie muss mindestens 7 Jahre laufen, damit diese erhalten bleibt. Wenn der Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist gekündigt wird, entfällt die Zulagenberechtigung und die gezahlten Zulagen werden nun wieder belastet. Ausnahmen bilden beispielsweise Arbeitslosigkeit oder wenn der Sparer oder sein Ehepartner erwerbsunfähig wird oder stirbt. Die Wohnungsbauprämie wird auch dann beim Bausparen gezahlt, wenn kein Wohneigentum erwerben werden soll.

Förderung durch die Länder

Ob Bayern, Schleswig-Holstein oder andere Bundesländer, jedes der Länder hat sein eigenes Förderprogramm, um das selbst genutzte Wohneigentum zu subventionieren. Beispielsweise mit zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen, Baukostenzuschüssen oder Aufwendungshilfen, welche die laufenden Kreditbelastungen senken. Die Voraussetzungen für die staatliche Förderung wie Familiengröße oder Einkommenshöhe sind ebenso unterschiedlich. Das Gesetz (Reform des Wohnungsbaurechts) gibt für die Bundesländer lediglich den Rahmen der staatlichen Förderung vor. Da die Fördergelder der Bundesländer jedoch oft sehr schnell ausgeschöpft sind, ist ein doppelter Antrag vor Baubeginn empfehlenswert.


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