Rechtsform KG Zusammenfassung
Eigentümerbezeichnung: Komplementär und Kommanditist
Haftung: Die Komplementäre haften uneingeschtränkt mit ihrem Privatvermögen. Der Kommanditist haftet nur in der Höhe der Kapitaleinlage.
steuerliche Belastung des Gewinns: Der Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer. Dabei variiert der Steuersatz von 19,9% bis 48,5% je nach Höhe der Gesamteinkünfte.
Erhöhung des Haftungskapitals: Durch die beschränkte Haftung des Kommanditisten ist die Zuführung begünstigt. Aber durch das uneingeschränkte Haften eines Komplementärs erschwert.
Kredite: Durch die uneingeschränkte Haftung eines Komplementärs ist die Kreditaufnahme sehr gut.
Leitungsbefugnis: Die Leitungsbefugnis liegt beim Komplementär.