Aufbau und Erstellung von Businessplänen
Businessplan |
Welche Ziele werden mit einem Businessplan verfolgt?
Businesspläne können je nach Aufgabenstellung und unternehmerischem Ziel sehr unterschiedlich gestaltet sein. Eine häufige Form bei der Gründung eines neuen Unternehmens oder der Niederlassung an einem neuen Standort umfasst neben den oben genannten Punkten vor allem eine detaillierte Ertragsvorschau für einzusetzendes Fremdkapital. Im Gegensatz zu der Entwicklungs- oder Veränderungsplanung steht bei der Beschaffung von Fremdmitteln die geplante Rentabilität, das Abwägen von finanziellen Risiken sowie die Betrachtung der fachlichen sowie sozialen Kompetenzen der Unternehmensgründer und der Beschäftigten im Vordergrund.
Für andere Businesspläne können Schwerpunkte in der technischen Umsetzung, der Abstimmung mit ausländischen Niederlassungen oder patentrechtlichen Auseinandersetzung liegen (Patentumgehung). Auch sind Betriebsliquidationen und Fusionen mit Hilfe eines Businessplanes zu begleiten. Im nachfolgenden Beispiel soll die häufig geforderte und daher kommentierte Inhaltsangabe eines Businessplanes zur Neugründung einer Unternehmung dargestellt werden. Diese Gliederung orientiert sich eng an der vom Bundeswirtschaftministerium herausgegebenen Gliederungshilfe zur Gestaltung von Businessplänen für Existenzgründer, mit leichten Änderungen.
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Unternehmensgründungen scheitern in den ersten drei Jahren am häufigsten an einer mangelnden Eigenkapitaldecke sowie fehlenden Marketingkenntnissen. Gerade bei Existenzgründern, die mitunter ihr gesamtes Vermögen investieren, um die Sicherheit für ein entsprechendes Darlehen aufzubringen, führen Fehler in der strategischen Unternehmensplanung viel häufiger zur Insolvenz, als das mangelnde fachliche Wissen im Produkt selbst.
Beispiele für eklatante Fehler bei der Existenzgründung sind:
Die Anlaufphase wird zu dünn kapitalisiert.
In den ersten zwei bis drei Jahren trägt sich ein neues Unternehmen selten. Ausnahmen sind Ausgründungen von bereits laufenden Geschäften in eine andere Unternehmensform, z.B. eine GmbH oder Partnergesellschaft. Ist das Geschäft neu, müssen neben den laufenden Fixkosten vor allem Werbebudget, Personalkosten für Krankheitsfälle und Ersatzbeschaffung mit Doppelaufwand sowie Forderungsausfälle in der Kundschaft berücksichtigt werden. Gerade kleinere Unternehmen mit guten Produkten überleben oft nicht zwei Debitorenausfälle nacheinander oder die Doppelbelastung einer kranken und einer ersatzweise beschafften Arbeitskraft.
Der Kapitaldienst (die Zinsbelastung) für Fremdmittel wird unterschätzt
Existenzgründungsdarlehen sind i.d.R. in den ersten Jahren tilgungsfrei. Ohne seriöse Businessplanung kann der steigende Kostendruck oft später nicht aufgefangen werden. Die Folge sind geringer werdenden liquide Mittel sowie ein immer größer werdender Einfluss der Hausbank. Diese ist i.d.R. jedoch nicht an dem Fortbestand des Unternehmen als solches interessiert, sondern an der Sicherung ihrer Einlage. Vor allem aus diesem Grund ist die Finanzplanung für das Unternehmen absolut überlebenswichtig. Lieferanten lassen oft mit sich reden. Mitarbeiter sind notfalls auch zu Zugeständnissen bereit. Eine Bank hat jedoch kein Verständnis für ausbleibende Zahlungen und die Sozialversicherungsträger sind sogar nach genau drei Monaten gesetzlich dazu verpflichtet Insolvenz für das Unternehmen zu beantragen, sollten die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter oder angestellten Geschäftsführer ausbleiben.
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Unzureichende Marktforschung
Welche Trends haben die wichtigsten Nachbarmärkte? Gibt es konjunkturelle Kaufkraftverschiebungen in der anvisierten sozialen Klasse? Wie groß ist das Innovationspotential der regionalen und der Online-Wettbewerber? Welche Kaufkraftkennziffer hat das Einzugsgebiet? Kann ein Ladenlokal mit Laufkundschaft mehr Bekanntheit bringen als die Werbung aus der schlechteren Lage heraus? Bewegen sich die Wettbewerber in der Kommunikationspolitik zyklisch oder antizyklisch, betreiben sie Online-Shops oder Newsgroups, sind sie politisch aktiv oder haben sie Einfluss auf die lokale Raumordungsplanung? Ein Businessplan enthält immer auch das Szenario für Werbe- und PR-Aktivitäten auf der Grundlage einer seriösen und validen Marktforschung. Eine Internetrecherche am PC ist keinesfalls ausreichend um die lokalen Kaufgewohnheiten oder die Investitionsbedingungen im Geschäftskundenbereich abzuschätzen. Es wird erforderlich sein, Interviews zu führen, die IHK zu besuchen und Probekäufe bei den wichtigsten Wettbewerbern zu tätigen.
Wettbewerbsbestimmungen werden missachtet
Es ist für viele leicht, eine Webpräsenz zu gestalten. Schnell sind die ersten Flyer verteilt, E-Mails an potentielle Kunden verschickt und Produktentwicklungen beworben. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht jedoch exakt vor, mit welchen Angaben das Unternehmen im geschäftsmäßigen Verkehr aufzutreten hat. Im Teledienstgesetz und Fernabfragegesetz werden neue Angebotsformen geregelt. Im Businessplan hat die Festlegung der Firmierung zu erfolgen, patentrechtliche Fragen sind zu fixieren und die geplante Werbestrategie muss wettbewerbsrechtlich geprüft werden. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum im Internet, falsche Preisangaben (Angabe incl. U-St. gegenüber Privatkunden) oder Anlehnung an bekannte Marken im Logo bzw. der Farbgebung können das frühe und schlagartige Aus für ein junges Unternehmen bedeuten. Selbst wenn an den Vorwürfen letztlich nicht viel Gehalt sein sollte, blockiert eine Abmahnung oder einstweilige Anordnung bereits den Aufbau des Unternehmens und kann als Mittel der Einschüchterung bereits aufgrund der zu erwartenden Prozesskosten zur mitunter freiwilligen und in der Sache vielleicht sogar grundlosen Aufgabe des Unternehmens führen.
Zu großer Idealismus
Es mag grotesk klingen. Aber ein Unternehmen ohne kleinteiligen Businessplan läuft Gefahr sich auf "das Gute im Menschen" seitens der Geldgeber, der Kunden, Mitarbeiter oder Wettbewerber zu verlassen. Wenn der Unternehmer nicht führungserfahren ist oder bereits ein laufendes Nebengewerbe umfirmiert, wird gerne davon ausgegangen, dass die Leute (der Markt) das Potential der Geschäftsidee schon erkennen werden, die Bank doch ein Interesse haben wird Arbeitsplätze zu erhalten und weiter Zinsen zu bekommen und Mitarbeiter oder Konkurrenten sich zumindest fair verhalten werden. Bei genauer Betrachtung von Insolvenzen kann demgegenüber festgestellt werden, dass eine gute Idee dem Kunden doch nicht so viel Geld einspart wie das Produkt mit allen Nebenaufwendungen kostet, Rechtsanwälte davon leben Konflikte zu instrumentalisieren, Mitarbeiter im Zweifel eher krank als belastbar sind und Geschäftspartner mit dem ersten verdienten Geld ihr Recht auf Urlaub oder Firmenwagen einfordern können. Nicht zuletzt kann ein Teilhaber selbstverständlich Ware kaufen, Mitarbeiter kündigen, Lieferanten vergraulen oder Behörden um Rat fragen, auch wenn Sie das überhaupt nicht in Ordnung finden. Ein Businessplan kann helfen, diese Unwägbarkeiten ganz klar und unmissverständlich zu fixieren oder zu erkennen, dass man kein fremdes Kapital erträgt.
Die paritätische Beteiligung von zwei Gesellschaftern
Gerade bei strategischen Entscheidungen, wenn es z.B. um die Frage geht Gewinne auszuschütten oder zu investieren, muss ein Unternehmer bzw. eine Mehrheit die Entscheidung treffen. Die "faire" Unternehmensaufteilung im Verhältnis 50:50 (einer hat das Grundkapital beschafft, der andere bringt die Marktkontakte ein) kann schnell zum existenzvernichtenden Machtkampf oder zur Blockade führen. Hier sollte notfalls ein neutraler Steuerberater als Minderheitsgesellschafter vorgesehen werden, der mit 1% des Unternehmens bei strittigen Sachfragen zur Entscheidung führt. Erfahrungsgemäß sorgt bereits das bloße Vorhandensein einer solchen Minorität für weniger Zwist.
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