Rente für Selbständige
Wer sollte in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben und wer hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Welcher Freiberufler oder Gewerbetreibende hat seine Laufbahn schon gleich mit einer Selbstständigkeit begonnen. Die meisten haben als Angestellte angefangen und somit bereits Anwartschaften an die gesetzliche Rentenversicherung erworben. Darum sollten sich auch diejenigen die eigentlich nicht verpflichtet sind Beiträge in eine gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, überlegen, ob sie ihre Mitgliedschaft erhalten wollen oder nicht. Man kann in diesem Fall einen Antrag auf Pflichtmitgliedschaft stellen oder seine Beiträge freiwillig zahlen.
Aber auch Mütter sollten über eine Pflichtmitgliedschaft nachdenken, da sie sonst die drei Jahre Kindererziehungszeit und die zehn Jahre Berücksichtigungszeit nicht gutgeschieben bekommen.
Welche anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es für Selbstständige?
Da wäre noch die Rürup-Rente zu nennen. Bei dieser Form kann man alle Einzahlungen beim Finanzamt geltend machen und das im Rahmen der gesetzlich gültigen Obergrenze jedes Jahr mit steigenden Beträgen. Somit wird die Rürup-Rente zwar nicht direkt vom Staat mit Zuschüssen gefördert, aber durch die Absetzbarkeit der Ausgaben wirken sich die steuerlichen Vergünstigungen wie eine staatliche Förderung aus. Die Obergrenze der jährlichen Steuerförderung liegt bei Singles bei 20.000 Euro und bei Verheirateten bei 40.000 Euro. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres kann mit der Rente begonnen werden und dann wird das angesparte Kapital lebenslang monatlich ausgezahlt. Es besteht auch immer die Möglichkeit, die Basisrente durch eine Berufsunfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente zu erweitern.
Eine private Rentenversicherung oder eine Risikolebensversicherung lohnt sich nur, wenn sie bis zum 50. Lebensjahr abgeschlossen wurde. Ansonsten wäre die Laufzeit zu kurz, um noch eine ausreichende Rente zu bekommen.
Jüngere Selbstständige können auch auf einen ungeförderten Riester-Fondssparplan zurückgreifen. Dieser wird wie eine private Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung gehandhabt.
Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt zunehmend an Beliebtheit. Bei immer mehr Arbeitgebern setzt sich die Erkenntnis durch, dass es sich hierbei um eine attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbezahlung handelt. Für Arbeitnehmer stellt diese Form der Altersversorgung wiederum eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Rente dar, die für künftige Rentenbezieher kein ausreichendes Einkommen mehr bietet. Angesichts steigender Lebenserwartungen sowie geringer Geburtenraten musste die staatliche Altersvorsorge bereits mehrfach gekürzt werden.
Die Rürup Rente wird auch Basisrente genannt. Sie ist, neben der Riester Rente, eine weitere Form der Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Man kann die Rürup Rente seit 2005 abschließen.
Die Rürup-Rente ist ein Produkt zur Altersvorsorge. Sie wird auch als Basisrente oder Förderrente bezeichnet, da sie staatlich gefördert und bezuschusst wird. Je nach Vorliebe und Anlagestrategie der Kunden gibt es jeweils das passende geförderte Rürup-Produkt. Hierbei unterscheiden sich die angebotenen Rentenversicherungen in grundlegenden Punkten, wie z.B. der Rendite und einer enthaltenen Garantie für Verzinsung und Rentenzahlung.
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Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte und zulagenberechtigte Form der privaten Altersvorsorge.