Rechtsform Einzelunternehmen Zusammenfassung
Eigentümerbezeichnung: In einem Einzelunternehmen ist der Inhaber eine einzelne Person.
Haftung: Es besteht eine unbeschränkte Haftung mit seinem Privatvermögen.
steuerliche Belastung des Gewinns: Der Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer. Dabei variiert der Steuersatz von 19,9% bis 48,5% je nach Höhe der Gesamteinkünfte.
Erhöhung des Haftungskapitals: Die Höhe des Haftungskapitals ist beschränkt in der Höhe des Privatvermögens. Eine Erhöhung des Haftungskapitals besteht aber auch in der Möglichkeit einen stillen Gesellschafter aufzunehmen.
Kredite: Die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers ist groß bedingt durch die uneingeschränkte Haftung mit seinem Privatvermögen.
Leitungsbefugnis: In einem Einzelunternehmen liegt die Leitungsbefugnis einzig und allein beim Inhaber.