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Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit – Teil II

Teil II: Einstiegsgeld / Investitionsdarlehen

Wie bereits im I. Teil des Artikels am 29.10.2012 berichtet, gibt es viele verschiedene Motivationen, aus denen eine Existenzgründung resultiert. Aus dieser vermeintlichen Aussichtslosigkeit kann auch die Hilfe der ARGE/Jobcenter durch die Zurverfügungstellung von Einstiegsgeld oder die Ausreichung eines Investitionsdarlehens hilfreich genutzt werden.

Existenzgründer, die ein Unternehmen  bzw. die Selbstständigkeit aus dem Arbeitslosengeld II heraus gründen, können durch die ARGE/Jobcenter Unterstützung in Form eines laufenden monatlichen Zuschusses, das Einstiegsgeld oder auch durch die Gewährung eines Investitionsdarlehens bekommen.

Einstiegsgeld

Das sogenannte Einstiegsgeld findet seine rechtliche Grundlage in § 16 b Sozialgesetz Zweites Buch (SGB II).

Achtung: Der Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen ARGE zu stellen. Weiterlesen

Existenzgründung: Immer weniger Arbeitslose machen sich selbständig

Weit weniger als in den Vorjahren haben im letzten Jahr Arbeitslose den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. 2007 wurden 215.321 Existenzgründer durch die Arbeitsagenturen gefördert. Das sind rund ein Fünftel weniger als noch 2006. Und 2005 lag die Zahl der Existenzgründungen durch Arbeitslose noch um 100.000 höher. Worin liegen nun die Gründe für die sinkende Anzahl an Existenzgründungen? Die Arbeitsagentur führt als Grund die floriende Konjunktur an. Eine Sprecherin der Behörde sieht es so:

Wenn jemand die Chance auf einen Arbeitsplatz hat, ist die Selbstständigkeit nicht mehr so gefragt.

Ein weitere Grund dürfte in der Abschaffung der Ich-AG liegen. Das neue Förderinstrument, der Gründungszuschuss weist gegenüber der Ich-AG eine Verschärfung der Förderungsbedingungen auf und die Förderdauer wurde von 3 Jahren auf 15 Monate reduziert. In den Genuss des Gründungszuschusses kommen auch nur Arbeitslose nicht aber Empfänger von Hartz-IV. Empfänger von Hartz-IV können sich nur mithilfe des Einstiegsgeldes selbständig machen. Ende 2007 wurden 80.000 Ich-Ags und 116 000 Förderungen durch Gründungszuschuss gezählt. Bei den Langzeitarbeitslosen sieht es noch düsterer aus. Dort wurden nur 18.469 Arbeitslose mit einem Zuschuss zur Existenzgründung gefördert.

Insgesamt musss man sich fragen warum in Deutschland die Zahl der Existenzgründungen in wirtschaftlich schlechten Zeiten höher liegt als in Zeiten einer guten Konjunktur.

[via: welt.de]


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