Um über Steuerklassen reden zu können muss man erstmal wissen, wie diese zustandekommen: Angestellte erhalten für ihre verrichtete Arbeit Lohn, welcher versteuert wird. Dieser sogenannten Lohnsteuer unterliegen alle Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Sie richtet sich nach Lohnhöhe, Steuerklasse und möglichen Freibeträgen (z.B. für Behinderte). Das Existenzminimum (Grundfreibetrag) ist lohnsteuerfrei: 7.664 Euro für Ledige und 15.328 Euro für Verheiratete. Selbständigen zahlen keine Lohnsteuer, sondern Einkommensteuer.

Umsatzsteuer wurde bis Ende 2006 in einer Höhe von 16 Prozent auf fast alle getätigten Umsätze wie beispielsweise Warenverkäufe fällig. Ab 2007 stieg die Umsatzsteuer auf 19 Prozent. Ein ermäßigter Satz in Höhe von 7 Prozent wird auf bestimmte Produkte wie z.B. Lebensmittel erhoben. Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt.

Die Gewerbesteuer betrifft zunächst erstmal alle Gewerbetreibenden. Dazu zählen: Handel, Handwerk, Dienstleistungen und die Industrie. Doch es gibt Ausnahmen. Dazu zählen die freien Berufe und die Landwirtschaft.

Einkommenssteuer muss von natürlichen Personen. während die Körperschaftssteuer  von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichtet werden. Darüber hinaus gibt es auch Unterschiede der Einkommenssteuer und der Körperschaftsteuer in den einzelnen Rechtsformen.

Die Körperschaftsteuer ist ausschließlich von Genossenschaften und Kapitalgesellschaften zu entrichten. Die Körperschaftsteuer fällt nur auf den Gewinn an. Der Steuersatz der Körperschaftsteuer beträgt 25%.