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Das jeder Selbstständige fürs Alter vorsorgen sollte ist eine Selbstverständlichkeit. Doch, welche Altersvorsorge ist für wen die Richtige? Viele Selbstständige können frei entscheiden, ob sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern wollen. So haben einige Selbstständige gar keine gesetzliche Versicherungspflicht, einige Berufsgruppen wie z.B. selbstständige Lehrer und Erzieher oder selbstständige Handwerksmeister sind verpflichtet in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und wieder andere Berufsgruppen sind zu einer Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk verpflichtet. Diese sind z.B. Apotheker und Ärzte.

Wer sollte in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben und wer hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Welcher Freiberufler oder Gewerbetreibende hat seine Laufbahn schon gleich mit einer Selbstständigkeit begonnen. Die meisten haben als Angestellte angefangen und somit bereits Anwartschaften an die gesetzliche Rentenversicherung erworben. Darum sollten sich auch diejenigen die eigentlich nicht verpflichtet sind Beiträge in eine gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, überlegen, ob sie ihre Mitgliedschaft erhalten wollen oder nicht. Man kann in diesem Fall einen Antrag auf Pflichtmitgliedschaft stellen oder seine Beiträge freiwillig zahlen.
 
Ein Antrag auf Pflichtmitgliedschaft ist vor allem für Selbstständige interessant, die keine private Berufsunfähigkeitsversicherung haben oder wegen Vorerkrankungen auch keine bekommen. Denn in den Genuss einer Erwerbsminderungsrente kann nur kommen, wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Invalidität mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Aber auch Mütter sollten über eine Pflichtmitgliedschaft nachdenken, da sie sonst die drei Jahre Kindererziehungszeit und die zehn Jahre Berücksichtigungszeit nicht gutgeschieben bekommen.

Welche anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es für Selbstständige?

Da wäre noch die ­Rürup-Rente zu nennen. Bei dieser Form kann man alle Einzahlungen beim Finanzamt geltend machen und das im Rahmen der gesetzlich gültigen Obergrenze jedes Jahr mit steigenden Beträgen. Somit wird die ­Rürup-Rente zwar nicht direkt vom Staat mit Zuschüssen gefördert, aber durch die Absetzbarkeit der Ausgaben wirken sich die steuerlichen Vergünstigungen wie eine staatliche Förderung aus. Die Obergrenze der jährlichen Steuerförderung liegt bei Singles bei 20.000 Euro und bei Verheirateten bei 40.000 Euro. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres kann mit der Rente begonnen werden und dann wird das angesparte Kapital lebenslang monatlich ausgezahlt. Es besteht auch immer die Möglichkeit, die Basisrente durch eine Berufsunfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente zu erweitern.

Eine private Rentenversicherung oder eine Risikolebensversicherung lohnt sich nur, wenn sie bis zum 50. Lebensjahr abgeschlossen wurde. Ansonsten wäre die Laufzeit zu kurz, um noch eine ausreichende Rente zu bekommen.
Jüngere Selbstständige können auch auf einen ungeförderten Riester-Fondssparplan zurückgreifen. Dieser wird wie eine private Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung gehandhabt.