Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird.
Die Gewerbesteuer bestand bis einschließlich 1997 aus zwei Komponenten: Der Gewerbeertragsteuer und der Gewerbekapitalsteuer. Seit 1. Januar 1998 ist die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. In den neuen Ländern wurde Gewerbekapitalsteuer von vorneherein nicht erhoben.


Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und ist, aus unterschiedlichen Gründen, eine deutsche Ausnahmeerscheinung und im Ausland in vergleichbarer Form nicht anzutreffen. Es handelt sich bei ihr nach der Definition von § 3 Abs. 2 AO („Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.“) um eine Real- oder Sachsteuer, auch wenn diese Einordnung nach der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der Lohnsummensteuer (siehe unten) umstritten ist. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschriften die Gewerbesteuer-Richtlinien.

 


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