ruerup-rente.jpgDie Rürup-Rente ist ein Produkt zur Altersvorsorge. Sie wird auch als Basisrente oder Förderrente bezeichnet, da sie staatlich gefördert und bezuschusst wird. Je nach Vorliebe und Anlagestrategie der Kunden gibt es jeweils das passende geförderte Rürup-Produkt. Hierbei unterscheiden sich die angebotenen Rentenversicherungen in grundlegenden Punkten, wie z.B. der Rendite und einer enthaltenen Garantie für Verzinsung und Rentenzahlung.

Rürup-Rente: Rentenversicherung mit Garantie

Eine garantierte monatliche Rente ab dem Eintritt in das Rentenalter ist bei der Rürup-Rente über eine klassische Rürup-Rentenversicherung möglich. Diese bietet im Vergleich zu den anderen angebotenen Rürup-Produkten zwar eine geringe Rendite, ist dafür aber mit einem Garantiezins ausgestattet. Die Versicherungsgesellschaft garantiert dem Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Mindestverzinsung von 1,75 %.

Die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge werden vom Versicherungsanbieter in sicheren und vorrangig festverzinslichen Papieren angelegt. Diese unterliegen nur geringen Wertschwankungen.

Eine höhere Rendite ist auch bei diesem Produkt der Rürup-Rente möglich, wenn die Entwicklung des Kapitalmarktes zu Gunsten des Versicherten verläuft. Dann kann die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftete Gewinne und Überschussanteile an den Versicherungsnehmer ausschütten. Diese sind jedoch freiwillige Leistungen und sind nicht wie die lebenslange Rente und die Mindestverzinsung garantiert. Die Höhe der garantierten Rürup-Rente ist anbieterabhängig und wird mit Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt.

Rürup-Rente mit Fonds – höhere Rendite, aber keine Garantie

Im Rahmen einer Rürup-Rente kann man sich auch für eine Fondspolice ohne Garantie entscheiden. Diese bietet als zusätzliche Altersvorsorge eine vergleichsweise hohe Rendite. Gleichzeitig birgt sie aber auch ein höheres Risiko aufgrund der Investition in Fonds. Hierbei erfolgt die Anlage der Versicherungsbeiträge anbieterabhängig in Fonds, denen ein unterschiedliches Risiko zugeschrieben wird.

Bei dieser Form der Rürup-Rente werden von der Versicherungsgesellschaft keine Mindestverzinsung und keine Mindestrente garantiert. Dies basiert hier allein auf dem Gewinn oder dem Verlust aus der Anlage in den Fonds.

Während der Einzahlungszeit zur Rürup-Rente mit Fonds ist eine Umschichtung möglich; der zu Grunde liegende Fonds kann also gewechselt werden. So ist eine Streuung des Risikos möglich und die Rendite kann positiv beeinflusst werden.

In der Regel erfolgt bei dieser Versicherung eine dynamische Auszahlung der zusätzlichen Rürup-Rente. Hierbei wird das durch die Fondsanteile angesparte Kapital umgeschichtet und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Fondsgebundene Rürup-Rente mit Garantie

Die fondsgebundene Versicherungsform mit Garantie ist eine Kombination aus der klassischen Rürup-Rentenversicherung ohne Risiko und der risikoträchtigen fondsgebundenen Rürup-Rente. Die vom Versicherungsnehmer geleisteten Versicherungsbeiträge werden vom Versicherungsanbieter aufgeteilt: Ein Teil wird in den gewählten Fonds investiert, der andere Teil fließt in eine Versicherung mit niedrigem Risiko und Kapitalsicherung. Somit ist bei dieser Form der Rürup-Rente eine gute Rendite durch die Fondsanlage möglich.

Gleichzeitig erfolgt eine Kapitalsicherung durch die Garantie der Gesellschaft. Die Mindestverzinsung und eine Mindestrente sind hier garantiert. Zusätzlich ist eine Renditesteigerung durch die sogenannte Gewinnrente möglich. Bei einer guten Kapitalmarktentwicklung fällt diese entsprechend höher aus. Die Rürup-Gewinnrente bezieht sich also auf den Gewinn oder den Verlust aus dem zugrundeliegenden Investmentfonds.