Recht & Steuern
freiwillige Versicherung
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Freiwillige Arbeitslosenversicherung |
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Seit dem 01. Februar 2006 ist für bestimmte Personen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung möglich. Zeiten dieser freiwilligen Versicherung können später für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld heran gezogen werden.
Quelle: deutsche-rentenversicherung-bund.de |
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