krankenkassenkarte.jpgWer sich selbstständig macht, oder den Beruf an den Nagel hängen und nur noch als Freiberufler arbeiten will, der darf auf die Krankenversicherung nicht verzichten.

Es muss jedoch keine private Versicherung sein, deren Beiträge, unabhängig vom Einkommen, im Laufe der Jahre ansteigen.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach tatsächlichem Verdienst und ist besonders für Existenzgründer mit Familie günstiger. Denn Kinder und Partner sind automatisch und kostenlos durch die Familienversicherung mitversichert. Zusatzversicherungen sind natürlich auch für einen Existenzgründer möglich und in vielen Fällen sinnvoll. Besonders Einzelunternehmer können krankheitsbedingte Ausfälle nur selten mit Rücklagen auffangen. Spezielles Augenmerk sollte dabei auf das Krankenhaustagegeld und das Krankentagegeld gerichtet werden, die bei längerer Krankheit als Ersatz des ausfallenden Einkommens oder Honorars unterstützend dienen sollen.

In allen Fällen lohnen sich Vergleiche bei den verschiedenen Krankenkassen und Zusatzversicherungen.

Wer von der Arbeitslosigkeit in die Existenzgründung wechselt, sollte sich vorab genau informieren. Denn Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten einen Existenzgründerzuschuss in Höhe des eigentlichen Arbeitslosengeldes.
Dieser Zuschuss muss spätestens drei Monate vor Ablauf der einjährigen Arbeitslosigkeit beantragt werden. Zur Bewilligung müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Die Arbeitsagentur für Arbeit benötigt einen Ausblick auf die Geschäftsentwicklung in den nächsten Monaten und Jahren. Es müssen zahlreiche Pläne erstellt und unterschiedliche Institutionen in Anspruch genommen werden, wie z. B. die IHK, um den Businessplan abzusegnen.

Bei Bewilligung erhält der Existenzgründer das ursprüngliche Arbeitslosengeld neun Monate lang – also ein halbes Jahr länger. Zu diesem Betrag wird noch eine Bezuschussung von 300,- € für die Krankenversicherung gewährt. Der eigentliche Beitrag ist in der Regel höher – je nach Einkommen, aber es handelt sich hierbei auch nur um einen Zuschuss. Nach diesen neun Monaten kann der Existenzgründer einen weiteren Antrag auf sechs Monate Fortzahlung dieses Zuschusses beantragen, um weiterhin einen Teil der Krankenkassenversicherungskosten aufzufangen.

Wer sich selbstständig macht, hat zwar sehr viele Ausgaben und muss zunächst eine gewisse Rücklage schaffen, auf die richtige Absicherung sollte – zum Wohle der Gesundheit – nicht verzichtet werden.

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