Wer sich selbstständig macht, oder den Beruf an den Nagel hängen und nur
noch als Freiberufler arbeiten will, der darf auf die
Krankenversicherung nicht verzichten.
Es muss jedoch keine private Versicherung sein, deren Beiträge, unabhängig vom Einkommen, im Laufe der Jahre ansteigen.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach
tatsächlichem Verdienst und ist besonders für Existenzgründer mit
Familie günstiger. Denn Kinder und Partner sind automatisch und
kostenlos durch die Familienversicherung mitversichert.
Zusatzversicherungen sind natürlich auch für einen Existenzgründer
möglich und in vielen Fällen sinnvoll. Besonders Einzelunternehmer
können krankheitsbedingte Ausfälle nur selten mit Rücklagen auffangen.
Spezielles Augenmerk sollte dabei auf das Krankenhaustagegeld und das
Krankentagegeld gerichtet werden, die bei längerer Krankheit als Ersatz
des ausfallenden Einkommens oder Honorars unterstützend dienen sollen.
In allen Fällen lohnen sich Vergleiche bei den verschiedenen Krankenkassen und Zusatzversicherungen.
Wer von der Arbeitslosigkeit in die Existenzgründung wechselt, sollte
sich vorab genau informieren. Denn Arbeitslose, die sich selbstständig
machen wollen, erhalten einen Existenzgründerzuschuss in Höhe des
eigentlichen Arbeitslosengeldes.
Dieser Zuschuss muss spätestens drei Monate vor Ablauf der einjährigen
Arbeitslosigkeit beantragt werden. Zur Bewilligung müssen verschiedene
Kriterien erfüllt werden. Die Arbeitsagentur für Arbeit benötigt einen
Ausblick auf die Geschäftsentwicklung in den nächsten Monaten und
Jahren. Es müssen zahlreiche Pläne erstellt und unterschiedliche
Institutionen in Anspruch genommen werden, wie z. B. die IHK, um den
Businessplan abzusegnen.
Bei Bewilligung erhält der Existenzgründer das ursprüngliche
Arbeitslosengeld neun Monate lang – also ein halbes Jahr länger. Zu
diesem Betrag wird noch eine Bezuschussung von 300,- € für die
Krankenversicherung gewährt. Der eigentliche Beitrag ist in der Regel
höher – je nach Einkommen, aber es handelt sich hierbei auch nur um
einen Zuschuss. Nach diesen neun Monaten kann der Existenzgründer einen
weiteren Antrag auf sechs Monate Fortzahlung dieses Zuschusses
beantragen, um weiterhin einen Teil der Krankenkassenversicherungskosten
aufzufangen.
Wer sich selbstständig macht, hat zwar sehr viele Ausgaben und muss
zunächst eine gewisse Rücklage schaffen, auf die richtige Absicherung
sollte – zum Wohle der Gesundheit – nicht verzichtet werden.
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