ERP Regionalförderung

Kredite für Existenzgründer

KfW Förderprogramm ERP Regionalförderung 

Die KfW-Mittelstandsbank bietet mit ihrem ERP-Regionalförderprogramm kleinen und mittelständischen Unternehmen in strukturschwachen Gebieten die Möglichkeit ihre Vorhaben langfristig und zinsgünstig zu finanzieren.

ERP Regionalprogramm Kurzinfo:

 

  • Laufzeit bis zu 20 jahren
  • 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 100% Auszahlung
  • Festzinssätze mit 10jähriger Zinsbindung
  • Möglichkeit der Kombination mit anderen Förderprogrammen gegeben

Das ERP-Regionalförderprogramm ist beschränkt auf die neuen Bundesländer, Berlin und die Gebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den westlichen Bundesländern.

Wer kann alles gefördert werden?

Gefödert werden können kleine und mittlere Unternehmen. Dabei ist zu beachten das der jahresumsatz in den neuen Bundesländern 50 Mio Euro und in den alten Bundesländern 40 Mio Euro nicht übersteigt.

Was wird mitfinanziert?


Finanziert werden Investitionen die auf eine langfristige Finanzierung ausgelegt sind.
Dazu zählen unter anderem die Anschaffung von Betriebsaustattungen und  der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden.
Umschuldungen und Nachfinazierungen sind mit dem ERP Regionalföderprogramm nicht möglich.  

In welcher Höhe kann mitfinanziert werden?

Mitfinanziert werden kann in den neuen Bundesländern und Berlin bis zu 75%, in den alten Bundesländern bis zu 50%. Dabei ist zu beachten das es eine Obergrenze von 500.000 Euro für die Föderung gibt. Ausnahme: Vorhaben in den neuen Bundesländern und Berlin. Dort kann die Höhe der Föderung bis zu 3 Mio Euro betragen.

Hier die wichtigsten Eckdaten zur ERP-Regionalförderung der KfW Mittelstandsbank

 

Laufzeit

Der Kredit hat eine maximale Laufzeit von 15 Jahren inden alten Bundesländern und bis zu 20 Jahren in den neuen Bundesländern und Berlin.

Zinssatz
fester Zinssatz über die ersten 10 Jahre danach ERP-Zinssatz für Neuzusagen
es werden risikogerechte Zinssätze angeboten siehe dazu Risikogerechte Zinsen
Bereitstellungsprov.
keine
Auszahlung
100%
Tilgung

Die Tilgung erfolgt in den alten Bundesländern spätestens nach 2 Jahren, in den neuen Bundesländern und Berlin nach spätestens nach 5 Jahren.
In den  tilgungsfreien Jahre sind nur die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu entrichten. Nach dieser Zeit erfolgt die Tilgung mit gleichhohen halbjährlichen Raten.
außerplanmäßige Tilgung möglich (Vorfälligkeitsentschädigung)