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risikogerechtes Zinssystem

Ein neues Zinssystem für gewerbliche Förderkredite wurde von der KfW am 1. April 2005 eingeführt.  

Wieso wurde ein risikogerechtes Zinssystem eingeführt?

Jedes Unternehmen weist eine andere wirtschaftliche Situation auf. Ausserdem gibt es mehere Möglichkeiten der Besicherung eines Kredites. Die neu eingeführten risikogerechten Zinsen berücksichtigen diese Aspekte. So zahlt jeder Unternehmer die Zinsen die seiner Bonität entspricht, es wird also sein Ausfallrisiko berücksichtigt. Durch das neue risikogerechte Zinssystem wird den Unternehmen der Zugang zu KfW-Förderkrediten erleichtert.

Risikogerechte Zinsen - wovon hängen sie ab ab?

Die Hausbank (Sparkasse) legt die Zinsen für einen Kredit fest, da sie das Risiko eines Kreditausfalls trägt.
Sie prüft in meheren Schritten:

1. die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens (Bonität)

2. darüber hinaus auch die gestellten Sicherheiten (Werthaltigkeit der Besicherung)

Desto besser die Bonität und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto geringer wird der Zinssatz den die Hausbank ermittelt ausfallen.

Wie geht die Hausbank bei Festlegung der risikogerechten Zinsen für ein KfW-Förderdarlehen vor?

Dabei geht die Hausbank bei der Ermittlung der Preisklassen in drei Schritten vor.

Schritt 1 : Die Hausbank beurteilt die Bonität des Unternehmens, daß heißt sie schätzt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ein. Dafür benötigt die hausbank verschiedene Unterlagen die die wirtrschaftliche Situation eines Unternehmens erfassen, z.B Jahreabschlüsse oder Einahme-Überschuss-Rechnungen.
Auf dieser Grundlage beurteilt die Hausbank das Risko einer Kreditvergabe. Dazu benutzt sie Ratingverfahren. Neben den obengenannten Kriterien kann die hausbank auch noch andere Faktoren zur Bewertung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens und dessen Zukunftsaussichten mit in diese Verfahren einfliessen lassen. Daraufhin ordnet die Hausbank das Unternehmen in eine von sechs von der KfW definierten Bonitätsklassen zu.

Schritt 2 : Nun werden von der hausbank die Sicherheiten geprüft, z.B. Grundschulden oder Sicherungsübereignungen. Die Hausbank schätzt dabei ein wie Erlöse aus den Sicherheiten zur Deckung des Kredites herangezogen werden können, das nennt man Werthaltigkeit der Besicherung. Mit diesen Erkenntnissen ordnet die hausbank das Unternehmen einer von vier Besicherungsklassen zu. 

Schritt 3 : Aufgrund der ersten beiden Schritte ist die Hausbank nun in der Lage die Ergebnisse aus der Bonitätsklasse und der Besicherungsklasse zu kombinieren. Sie ermittelt daraus eine von sieben Preisklassen, welche eine Bandbreite abdecken in der sich der von der hausbank ermittelte individuelle Zinssatz (Angebotszinssatz). Dabei wird die Bandbreite durch eine feste Zinsobergrenze begrenzt.

Nun vergleicht die Hausbank den Zinssatz der KfW in der jeweiligen Preisklasse mit dem von ihr ermittelten individuellen Zinssatz. Dabei muss sie beachten das ihr Zinssatz den Zinssatz der jeweiligen Preisklasse mit ihrer Preisobergrenze welche durch die KfW festgelegt wurde nicht übersteigt. 

 

 
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